Mangelnde Weiterbildung ist ein häufiger Grund dafür, dass Mitarbeitende unzufrieden sind. Das ist in Vereinen nicht anders als in Unternehmen. Festzuhalten ist, dass der Verein als Arbeitgeber am Arbeitsmarkt mit Unternehmen um gute Mitarbeitende konkurrieren muss. Zudem gilt, dass er in einigen Situationen nicht um eine Schulung herumkommt. Wird zum Beispiel im Verein eine neue Buchführungssoftware eingeführt, müssen die zuständigen Mitarbeitenden – ebenso wie in Unternehmen – entsprechend geschult werden. Denn die Gefahr, dass Fehler passieren oder Steuerdaten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist einfach zu groß, wenn Mitarbeitende nicht hinreichend ausgebildet sind.

 
Praxis-Tipp

Fortbildung in Arbeitsverträgen

Externe Weiterbildung für Mitarbeitende ist häufig kostenintensiv. Arbeitsverträge so zu gestalten, dass Mitarbeitende nach einer kostspieligen Weiterbildung den Arbeitsplatz im Verein nicht ohne Weiteres verlassen können, ist umstritten.

Möchten Mitarbeitende unbedingt ein Seminar besuchen, obwohl die Vereinsführung von der Notwendigkeit nicht überzeugt ist, lohnt es sich eventuell, über Kompromisse nachzudenken: Zum Beispiel könnten die Kosten selbst getragen werden, während der Verein Sonderurlaub für die Teilnahme gewährt.

Für Großvereine gilt: Hier sollte die Weiterbildung der Mitarbeitenden detailliert geplant und in einem Weiterbildungsplan festgehalten werden.

Wichtig ist es zudem, Mitarbeitende zu mehr Eigenengagement zu motivieren und ihnen die Vorteile von Fort- und Weiterbildung vor Augen zu führen. Fort- und Weiterbildung verbessern letztendlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung hält geistig fit, man erweitert seinen Horizont, lernt neue Leute kennen und trainiert, Dinge kritisch aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Wer sich bildet, genießt in der Regel Anerkennung, demonstriert Disziplin und beweist Durchhaltevermögen – Eigenschaften, die bei Arbeitgebern im Allgemeinen gut ankommen. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung wird man zudem häufig mit einer Gehaltserhöhung belohnt. Außerdem wird Weiterbildung gefördert. Unter folgenden Adressen kann man sich über Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen informieren:

  • Aufstiegs-BAföG (https://www.aufstiegs-bafoeg.de): Das Aufstiegs-BAföG fördert, unabhängig vom Alter, nicht nur die Vorbereitung auf Meisterabschlüsse, sondern auch die Vorbereitung auf zahlreiche weitere Weiterbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Betriebswirte, Fachwirte, Techniker und vieles mehr. Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet unter Umständen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sowie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.) (Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de) und sind von Fall zu Fall zu prüfen.
  • Weiterbildungsstipendium (www.begabtenfoerderung.de): "Das Weiterbildungsstipendium unterstützt […] nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung" (Quelle: www.sbb-stipendien.de/­weiterbildungsstipendium/was-wird-gefoerdert). Dort stehen zudem weiterführende Informationen zur Verfügung.
  • Bildungsgutschein (https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein): Die Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter kann finanziell mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Der Erhalt eines Bildungsgutscheins ist an individuelle Voraussetzungen gebunden und setzt ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit voraus. Zudem wird er nur dann ausgestellt, wenn der Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sind. In erster Linie ist er gedacht um Arbeitslosigkeit zu beenden beziehungsweise drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Es können auch Beschäftigte einen Bildungsgutschein erhalten, wenn sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
  • Weiterbildungsprämie (https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung): Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
  • Zukunftsstarter (https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-­weiterbildung): Hierbei handelt es sich um eine Initiative für Erwachsene ab 25, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.
 
Hinweis

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch für anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und eine besondere Art der Förderung während der Arbeitszeit. Dabei wird der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, um sich beruflich weiterzubilden.

Der Bildungsurlaub ist in jedem Bundesland individuell im jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Ausnahmen bilden Bayern und Sach...

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