Kreditinstitute sind aufgrund des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Prüfung der Vermögensverhältnisse ihrer Kreditnehmer verpflichtet. Das trifft auch auf Vereine zu. Das Ausfallrisiko muss detailliert geprüft und beurteilt werden.

 
Hinweis

Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers, sämtliche für einen Kredit notwendigen Zins- und Tilgungszahlungen, das heißt den Kapitaldienst, uneingeschränkt erbringen zu können.

Eine kritische Selbstbeurteilung im Zusammenhang mit Kreditanträgen ist unerlässlich. Wenn kaum eine Chance besteht, dass der Verein den Verpflichtungen aus Zins- und Tilgungszahlungen pünktlich nachkommen kann, sollte von einem Kreditantrag abgesehen werden. Auch einem Verein kann bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens drohen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Verzögerung der Antragstellung die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern gegenüber für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich sind und gegebenenfalls als Gesamtschuldner haften.

 
Hinweis

Eine Schufa-Selbstauskunft verschafft einen guten Überblick darüber, wie Dritte den Verein sehen beziehungsweise den Verein vermutlich beurteilen. Sollten Fehleinträge, die zwar selten vorkommen, enthalten sein, besteht die Möglichkeit, das zu korrigieren.

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