Zusammenfassung
Wenn ein Verein Aktivitäten entfaltet, Veranstaltungen durchführt und einen umfangreichen Vereinsbetrieb unterhält, kann es – wie im normalen Leben auch – zu Schadensfällen kommen. Zwangsläufig stellt sich dann die Frage der Verantwortlichkeit und der Haftung, vor allem, wenn jemand zu Schaden gekommen ist.
Die 5 häufigsten Fallen
1. Sie haben für den Verein nicht im zulässigen Rahmen der Vertretungsmacht gehandelt
Wenn ein Vereinsrepräsentant für den Verein handelt, ohne dazu befugt zu sein, haftet er im Einzelfall persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn der Verein das Handeln nicht absegnet.
2. Minderjährige im Verein werden nicht ausreichend betreut und beaufsichtigt
Der Verein übernimmt für die minderjährigen Mitglieder die Aufsichtspflicht und ist dafür verantwortlich, dass diese nicht zu Schaden kommen oder bei Dritten einen Schaden verursachen.
3. Die Vereinsorganisation ist den Anforderungen des Vereinsalltags nicht angepasst
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Verein so organisiert ist, dass es nicht zu Schadensfällen kommen kann. Die Verantwortlichkeiten müssen im Verein klar zugewiesen und ausreichendes und geschultes Personal muss eingesetzt werden.
4. Sie haben keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass der Verein und seine Mitarbeiter ausreichend gegenüber den Risiken im Vereinsalltag versichert sind.
5. Ein Verantwortlicher hat einen Schaden verschuldet
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, haftet neben dem Verein auch die handelnde Person persönlich mit ihrem Privatvermögen, wenn der Schadensfall durch die Person verschuldet wurde.
1 Haftungsfragen im Vereinsalltag
Haftungsfragen im Verein sollten ständig überprüft werden.
Getreu dem Motto "Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne" gehören Haftungsfragen zum Alltag eines Vereins bzw. des Vorstands, auch wenn man es sich nicht wünscht. Diese Binsenweisheit ist aber wichtig für die Grundeinstellung und das Selbstverständnis, wie man im Verein mit diesen Fragen umgeht und sich den Problemen und Fragen stellt. Ein offener Umgang mit diesen Fragen und eine gesunde Einstellung der Verantwortlichen des Vereins sind daher Grundvoraussetzungen, um das Thema zu bewältigen.
Das Thema muss ständig im Bewusstsein der Handelnden im Verein stehen und laufend hinterfragt und überprüft werden, da die Konsequenzen bei Versäumnissen gerade für den Vorstand zu erheblichen persönlichen Folgen führen können, was später noch auszuführen sein wird.
Wichtige Fragen an den Vorstand
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Ja |
Nein |
Prüfen Sie mindestens einmal pro Jahr den bestehenden Versicherungsschutz in Ihrem Verein? |
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Sind alle Versicherungen noch gültig? |
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Sind die Deckungssummen noch ausreichend oder müssen sie erhöht werden? |
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Muss der Versicherungsschutz aufgrund neuer Vereinsaktivitäten gekündigt oder erweitert werden? |
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Ist ein Verantwortlicher im Vereinsvorstand für die Abwicklung von Schadens- und Versicherungsfällen verantwortlich? Achtung: Geben Sie diese Frage zentral in eine Hand! Versicherungsfragen sind Chefsache! |
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Werden die Mitarbeiter des Vereins, vor allem die Übungsleiter usw., regelmäßig aktuell informiert und belehrt und aufgrund von Vorkommnissen entsprechend angewiesen? |
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Sind alle Arbeitnehmer des Vereins bei der Berufsgenossenschaft gemeldet? |
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Informieren Sie sich regelmäßig über neue Rechtsänderungen, neue Urteile und sonstige Änderungen? |
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1.1 Die Abhängigkeit von der Art des Vereins
Um die Haftungsfragen richtig beurteilen zu können, ist gleich zu Beginn eine wichtige Weichenstellung vorzunehmen. Diese richtet sich nach der Vereinsart.
Das Vereinsrecht kennt im Wesentlichen zwei Vereinsarten:
- Nichtwirtschaftlicher Idealverein = Rechtsfähiger Verein = e. V. (Grundlage: §§ 21, 55 BGB)
- Nichtrechtsfähiger Verein (Grundlage: § 54 BGB)
Die Rechtsform des Vereins entscheidet über Haftungsfragen.
Der grundlegende Unterschied dieser beiden Vereinsarten liegt in der Rechtsperson, d. h., die rechtliche Stellung der beiden Vereinsarten im Rechtsverkehr ist unterschiedlich und hat für die Praxis, vor allem auch bei Haftungsfragen, erhebliche Konsequenzen. Aus diesem Grund ist es für jeden Vorstand sehr wichtig zu wissen, welche Rechtsform der eigene Verein hat.
Der rechtsfähige Idealverein, also der eingetragene Verein (e. V.), ist daran zu erkennen, dass er als Namensbestandteil im Vereinsnamen die Abkürzung "e. V." für den eingetragenen Verein führt und als Verein im Vereinsregister eingetragen ist (§ 65 BGB).
Die Unterschiede der beiden Vereinsarten in Bezug auf die Haftungsfragen sehen folgendermaßen aus:
Merkmal |
e. V. |
Nichtrechtsfähiger Verein |
Wer haftet für die Vereinsschulden? |
- Der e. V. als juristische Person mit seinem Vereinsvermögen ("Sondervermögen").
- Die Mitglieder können nicht persönlich in Anspruch genommen werden.
- Gleiches gilt für den Vorstand.
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- Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haften nicht persönlich.
- Vorstand darf nur so handeln, dass kein Mitglied in Anspruch genommen wird.
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Haftung des Vorstands für Schulden (z. B. aus einem Vertrag) |
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