Durch die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch in teilweise unvorstellbarem Ausmaß plant man derzeit eine Verschärfung des Strafrechts in diesem Bereich. Geplant sind folgende Verschärfungen:

Die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie werden als Verbrechen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten erhöht sich die Mindeststrafe auf zwei Jahre. Die Höchststrafe soll dann 15 Jahre betragen.

Kindesmissbrauch soll schon bei leichten Fällen als Verbrechen eingestuft und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Die maximale Freiheitsstrafe soll auf 15 Jahre angehoben werden.

Es soll ein neuer Straftatbestand für sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt eingeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise sexuelle Handlungen, die der Täter vor den Augen eines Kindes an sich selbst vornimmt. Solche Taten sollen mit mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Verfahren in diesem Bereich können nach den neuen Vorschlägen nicht mehr wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt werden. Außerdem soll bei schwerer sexueller Gewalt gegen Kinder ein dringend Tatverdächtiger grundsätzlich in Untersuchungshaft genommen werden. Derzeit gilt noch die Regelung, dass U-Haft nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angewandt wird.

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