Zusammenfassung
Die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise sollen speziell für das laufende Vereinsjahr 2022 den tätigen Führungskräften in Vereinen/Verbänden, dies rechtsformunabhängig auch u. a. für die gGmbH sowie Stiftungen und ihren Beratern im Vereinssektor, einen gezielten, aktuellen Überblick geben, welche Schwerpunkte und Neuregelungen nun gelten und worauf jetzt zu achten ist. Es ist vielleicht ungewöhnlich, damit nicht erst den Jahresanfang 2023 abzuwarten. Wer sich aber die nachfolgenden Erläuterungen anschaut und prüft, wird sicherlich von der Flut gravierender Veränderungen für den Vereins- und Verbandsbereich gerade zum Spätherbst, speziell in den Monaten September/Oktober, überrascht werden.
Sicherlich kann bei einigen Themen und Erläuterungen hierzu vorausgesetzt werden, dass zumindest die Kernaussagen bekannt sind.
Schwerpunkte sind hierbei die Minijob-Verhältnisse ab 01.10.2022 und die Erläuterungen zur nicht einfachen Energiepreispauschale mit Wirkung ab 01.09.2022.
Es ist aber nachvollziehbar, dass eine große Menge an allgemeinen Informationen und auch Vorgaben für die verschiedensten Rechtsbereiche von den vielen aktiven Vereinen/Verbänden und anderen gemeinnützigen Organisationen und Rechtsträgern im laufenden Vereinsjahr 2022 gerade wegen den Auswirkungen in der Vereinspraxis beachtet und unbedingt auch je nach Sachverhalt zeitnah umgesetzt werden müssen. Obwohl es eigentlich direkt und unmittelbar nur sehr wenige Rechtsänderungen gibt, die gezielt nur den Vereinsbereich tangieren. Denn die meisten Änderungen betreffen den großen weiten Wirtschaftsbereich in der Bundesrepublik, also sowohl Privatbürger als auch bei manchen Steuersenkungsmaßnahmen direkt zum Beispiel Unternehmen, Freiberufler etc.
Wobei ein deutlicher Schwerpunkt auch die Vereine und Verbände in ihrer Arbeitgeberstellung betrifft und, um es vorwegzunehmen, schon aus haftungsrechtlichen Gründen bei laufenden Beschäftigungsverhältnissen beachtet werden muss.
1 Einführung
Man kann sich gerade als gemeinnütziger Verein nicht darauf beschränken, dass man ein eigenes aktuelles Lohnabrechnungsprogramm einsetzt oder für die Lohn- und Gehaltsabrechnung etwa die steuerberatenden Berufe hierfür einschaltet.
Denn bei unzähligen Vorgängen muss intern noch vorgeprüft werden, welchen Bereich, welchen Vorgang dies in der Organisation betrifft, mit oder ohne Außenwirkung und auch stets mit einem Blick auf den sensiblen Gemeinnützigkeitsstatus als wesentliche und oft unerlässliche Vorgabe, um die Zweckverfolgung nach der Satzung auch weiterhin richtig im Interesse der Mitglieder, der Allgemeinheit konsequent weiterverfolgen zu können.
Häufig genug sind es die Mitglieder, die von ihrer Vereinsführung, auch einmal unabhängig von den Funktionsbezeichnungen, erwarten, dass optimal für den Verein alles ausgeschöpft wird, was rechtlich möglich ist. Zudem ein Vorstand auch genau weiß, wo und was es wann mit Wirkung für den Verein, den Vereinszweck bis hin zu bezahlten Mithilfen/Angestellten betreffen kann.
Bereits mit einem ersten Blick in die Gliederung des Beitrags und die verschiedenen Themen soll mit diesen praxisorientierten Erläuterungen versucht werden, aus der Fülle von Rechtsänderungen und Neuvorgaben allgemein das herauszufiltern und vor allem lesbar aufzuzeigen, was unsere gemeinsame Vereinswelt betrifft.
Zentrale Neuregelungen sind u. a. die Mindestlohnerhöhung, die Umsetzung und Anwendung der neuen Minijob-Regelung und auch eine mögliche Anwendung der neuen Energiepreispauschale, gerade alles jetzt aktuell ab September 2022. Wobei die Minijob-Regelung schon bisher für einen moderaten Nebenverdienst sorgte, da u. a. die erhaltenen Vergütungen nicht mehr zu versteuern sind. Zudem auch bei der Vergütung der Mindestlohn von derzeit 12 Euro ab 01.10.2022 einen gewissen finanziellen Mindeststandard gewährleistet. Wobei das eine Pflichtregelung ist, selbst wenn Beschäftigte oder Vereine als Arbeitgeber einvernehmlich weniger als 12 Euro zahlen würden, wäre dies unwirksam, bei Aufdeckung drohen Sanktionen!
Denn trotz der vielen Änderungen gab es nicht ein einziges größeres Gesetzgebungsvorhaben, das systematisch nur den Vereins- oder Gemeinnützigkeitsbereich im Jahr 2022 direkt betraf. Gerade aber die vielen zusätzlichen Änderungen mit Wirkung für den Verein als juristische Person und Organisationsform mussten von den Vorständen, angestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern oder sogar angestellten Geschäftsführer:innen sehr aufmerksam beobachtet, mehr noch, für eine erwartete ordnungsgemäße Geschäftsführung strikt beachtet werden. Obwohl bei einer Vielzahl von engagierten Führungskräften dies auch noch rein ehrenamtlich ausgeführt wird, allenfalls noch mit einer bescheidenen, moderaten Vorstandsvergütung/Aufwandsentschädigung ohne finanzielle "Entlohnung".
Leider muss man an dieser Stelle bereits auch darauf hinweisen, dass das geltende Steuerrecht, die Gemeinnützigkeitsvorgaben in der Abgabenordnung (AO) und auch noch das kaum nachvollziehbare Sozialversicherungsrecht mit unzä...