Zusammenfassung
Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicherweise den Mitarbeitern des Vereins vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Dann sind die Fahrzeuge im Rahmen eines geldwerten Vorteils zu versteuern. Hierbei gelten unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybride und Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dieser Beitrag führt durch den Steuerdschungel und stellt eine Musterlösung mit den Alternativen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuchmethode vor.
Die 4 häufigsten Fallen
1. Wahlrecht nicht bekannt
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass alternativ zur Ein-Prozent-Regelung die Fahrtenbuchmethode zur Disposition steht.
2. Sonderregelungen
Für die Anwendung der Ein-Prozent-Methode für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die dem Arbeitnehmer in vielen Fällen Vorteile verschaffen, wenn diese bekannt sind.
3. Höchstgrenze
Für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gelten steuerliche Vorteile für innovative Antriebe nur dann, wenn diese den Bruttolistenpreis von zurzeit 60.000 Euro nicht überschreiten.
4. Unvollständige Versteuerung
Zusätzlich zur Versteuerung der Privatfahrten sind unter Umständen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung zu versteuern.
1 Aus der Praxis
Ein hessischer Golfclub beschäftigt zwei fest angestellte Golftrainer, die im Auftrag des Vereins nicht nur Interessierte auf der vereinseigenen Anlage, sondern auch in Nachbarvereinen trainieren. Beiden Teaching Pros wird jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, die diese auch für private Zwecke nutzen dürfen. Der 40-jährige Golftrainer Steven wohnt direkt auf der Vereinsanlage seines Arbeitgebers. Sein Kollege ist in einem 20 Kilometer entfernten Ort beheimatet. Obwohl beiden ein Fahrzeug im Preissegment von 40.000 Euro zur Verfügung gestellt wird, muss Steven einen deutlich geringeren Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. Das liegt daran, dass Steven einen elektronischen Flitzer fährt und außerdem keinen Weg zum Arbeitsplatz versteuern muss.
2 Geldwerter Vorteil
Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Pkw als Dienstwagen voll umfänglich zur Verfügung, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein so genannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig ist.
Grundsätzlich können bei der Nutzung von Firmenwagen folgende Möglichkeiten unterschieden werden:
- Dienstfahrten (Fahrten für den Verein)
- Privatfahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung.
Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils kommen grundsätzlich zwei Methoden infrage:
- Ein-Prozent-Methode
- Fahrtenbuchmethode.
Zwischen den beiden Möglichkeiten besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht. Um die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten, sollten sich Arbeitnehmer für die günstigere Alternative entscheiden. Welche Art der Besteuerung (Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode) bei privater Nutzung von Geschäftsfahrzeugen die günstigere ist, kann man nicht pauschal beantworten. Das muss man von Fall zu Fall individuell prüfen. Folgende Parameter haben Einfluss auf das Ergebnis:
- Umfang der privaten Nutzung
- Gefahrene Kilometer
- Entfernung Arbeitsstätte/Wohnung sowie Anteile der Tage zur Nutzung der Entfernung Arbeitsstätte/Wohnung
- Gegebenenfalls Fahrten im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung.
Bei Steven muss keine Entfernung von der Golfanlage seines Arbeitgebers zu seiner Wohnung versteuert werden, da er auf der Vereinsanlage wohnt. Er nutzt den Dienstwagen kaum privat, da er den größten Teil seiner Freizeit mit eigenem Spiel auf der Golfanlage seines Arbeitgebers verbringt. Für weitere Fahrten, zum Beispiel im Zusammenhang mit privaten Reisen, nutzt er den Wagen seiner Ehefrau, da dieser aufgrund der Größe komfortabler ist. Für ihn wäre unter diesen Voraussetzungen die Fahrtenbuchmethode vorteilhaft.
Die einmal gewählte Methode (Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch) kann nur zum Jahreswechsel geändert werden. Ausnahme: Während des Jahres wird ein neues Fahrzeug angeschafft.
3 Ein-Prozent-Regelung
Die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Methode ist eine pauschale Ermittlungsmethode für die Privatnutzung. Sie stellt im Rahmen der Berechnung des geldwerten Vorteils einen festen Bestandteil dar. Dabei wird monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Der Bruttolistenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich unter Umständen um Sonderausstattungen, wie zum Beispiel ein Navigationsgerät, Diebstahlsicherungsgeräte oder Soundanlagen.
Ein Trainer nutzt das Vereinsfahrzeug (Benziner) im Wert von 40.000 Euro brutto regelmäßig unter anderem für private Fahrten. Dafür versteuert er ...