Eine wichtige Maßzahl für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung ist zudem der Antrieb entscheidend. Wie bereits erwähnt, gelten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren andere Regelungen als für rein elektrische Antriebe. Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-Pkw lassen sich die Definitionen aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) heranziehen. Hierauf bauen im Wesentlichen auch die weiteren Differenzierungen im Hinblick auf die Einkommensteuer auf. Von "reinen" E-Autos sind Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb zu unterscheiden. Letztere verfügen neben einem Elektromotor zusätzlich über einen Verbrennungsmotor.
Aufgrund der damit zusammenhängenden Komplexität und deren steuerlichen Auswirkungen liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sowie reinen E-Autos. Hybridfahrzeuge sind entsprechend nur bedingt Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
Grundsätzlich werden bei der Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer folgende Fahrten unterschieden:
- Dienstfahrten
- Privatfahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung
Im Rahmen der Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung können zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle angewandt werden:
- pauschale Versteuerung
- Fahrtenbuch
Die 1-%-Methode ist eine pauschale Ermittlungsmethode, bestehend aus zwei Komponenten: Es sind ein fester Betrag, der den Vorteil aus der Überlassung des Pkw darstellt, sowie ein nutzungsabhängiger Betrag anzusetzen. Als nutzungsabhängige Komponenten sind neben einem festen Betrag zusätzlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern. Hier können Steuerpflichtige zwischen einer Monatspauschale und einer Tagespauschale wählen:
- 0,03-%-Monatspauschale: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden pauschal zu 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für den Firmenwagen pro Kilometer und Monat angesetzt.
- 0,002-%-Tagespauschale: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt eine Einzelbewertung mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer in Abhängigkeit von der Zahl der tatsächlichen Fahrten sowie unter Umständen Heimfahrten im Rahmen doppelter Haushaltsführung.
Für Fahrzeuge mit innovativen Antrieben sind die im Vorfeld genannten Varianten zum Teil modifiziert anzuwenden. Dazu mehr im weiteren Verlauf dieses Beitrags.
Alternativ kann der geldwerte Vorteil mithilfe der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Welche Art der Besteuerung (Fahrtenbuch oder 1-%-Methode) bei privater Nutzung von Geschäftsfahrzeugen die bessere Alternative ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Folgende Parameter haben Einfluss auf das Ergebnis:
- Umfang der privaten Nutzung
- gefahrene Kilometer
- Entfernung Arbeitsstätte/Wohnung sowie Anteile der Tage zur Nutzung der Entfernung Arbeitsstätte/Wohnung
- gegebenenfalls Fahrten im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung
Abb. 1: Zusammenfassung der Methoden im Überblick