Zusammenfassung
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes gibt es verschiedene Neuerungen, unter anderem die private Nutzung von Dienstfahrzeugen betreffend. Dieser Beitrag geht Fragen rund um die private Nutzung von dienstlich genutzten Pkws nach und liefert wichtige Informationen zum Thema geldwerter Vorteil. Das an die neue Gesetzgebung angepasste Haufe-Lexware-Excel-Tool unterstützt bei der Suche nach der günstigsten Abrechnungsalternative – unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.
Die 3 häufigsten Fallen
1. Antriebsart
Die Thematik rund um den geldwerten Vorteil ist äußerst komplex, da es unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybrid-Pkws und Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren, in erster Linie Benziner und Diesel, gibt.
2. Fahrtenbuchmethode
Die in vielen Fällen steuerlich günstige Fahrtenbuchmethode ist häufig nicht bekannt oder wird nicht korrekt umgesetzt.
3. 1-%-Methode
Diese Methode besteht aus zwei Komponenten: Es sind ein fester Betrag, der den Vorteil aus der Überlassung des Pkw darstellt, sowie ein nutzungsabhängiger Betrag anzusetzen.
1 Aus dem Vereinsalltag
Ein hessischer Sportverein steht mit einem Trainer in Verhandlung, der eine Festanstellung erhalten soll. Im Grunde ist man sich einig, dass man gerne zusammenarbeiten möchte, allerdings liegt der Gehaltswunsch des potenziellen Mitarbeiters über dem vorgesehenen Budget. Der Geschäftsführer bietet eines der Vereinsfahrzeuge vollumfänglich zur privaten Nutzung an. Der Trainer möchte wissen, welche Belastungen mit dem Dienstwagenprivileg für ihn verbunden sind.
2 Hintergrundinformationen und erster Überblick zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen
Die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Wird ein Pkw privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig ist. In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybrid-Pkws und Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren, in erster Linie Benziner und Diesel. Zudem sollte sorgfältig abgewogen werden, nach welcher Methode der anzusetzende Wert berechnet wird. Zur Wahl stehen die sogenannte 1-%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. Um die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten, sollte man sich für die günstigere Alternative entscheiden. Dazu im weiteren Verlauf dieses Beitrags mehr.
Wer alle Aspekte rund um den Themenkomplex "Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge" im Detail hinterfragt und unter die Lupe nimmt, kann Steuern sparen. Die Details sind den weiteren Ausführungen dieses Beitrags beziehungsweise weiterführender Fachliteratur zu entnehmen.
Ergänzend zu diesem Beitrag steht die Musterlösung Dienstwagen_Verein, basierend auf einer Excel-Arbeitsmappe, zur Verfügung. Die thematisch geordneten Modellrechnungen befinden sich auf folgenden Tabellenarbeitsblättern:
- 1-%-Methode
- Fahrtenbuch
- Regelungsvergleich
- Abschläge
Das Tool lässt sich weitestgehend intuitiv bedienen. Eingabefelder sind durch einen weißen Zellhintergrund gekennzeichnet.
Bei der Dienstwagenbesteuerung sind von 2013 bis 2030 unterschiedliche Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge je nach Anschaffungsjahr zu beachten. Diese sind recht komplex und nur mit erheblichem Aufwand zu durchschauen. Sie sind in unserer Musterlösung in der Tabelle Abschläge aufgeführt.
Sämtliche in diesem Beitrag genannten Größen können jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden. Insofern empfiehlt es sich, alle Rechengrößen vor Inanspruchnahme entweder mithilfe von Fachliteratur oder eines Steuerberaters zu prüfen.
3 Geldwerter Vorteil
Eine wichtige Maßzahl für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung ist zudem der Antrieb entscheidend. Wie bereits erwähnt, gelten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren andere Regelungen als für rein elektrische Antriebe. Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-Pkw lassen sich die Definitionen aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) heranziehen. Hierauf bauen im Wesentlichen auch die weiteren Differenzierungen im Hinblick auf die Einkommensteuer auf. Von "reinen" E-Autos sind Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb zu unterscheiden. Letztere verfügen neben einem Elektromotor zusätzlich über einen Verbrennungsmotor.
Aufgrund der damit zusammenhängenden Komplexität und deren steuerlichen Auswirkungen liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sowie reinen E-Autos. Hybridfahrzeuge sind entsprechend nur bedingt Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
Grundsätzlich werden bei der Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer folgende Fahrten unterschieden:
- Dienstfahrten
- Privatfahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung
Im Rahmen der Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz...