Der Vereinsausschluss ist die härteste Sanktion im Vereinsrecht und erfordert eine ausdrückliche Satzungsgrundlage. Vereinsrechtlich dient diese Maßnahme der Durchsetzung und Aufrechterhaltung der Vereinsordnung, und der Verein ist aufgrund seiner Autonomie berechtigt, gegen ein Mitglied, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, so vorzugehen.
Beispiel 1
§ xx Ausschluss aus dem Verein
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Beispiel 2
§ xx Ausschluss[2] aus dem Verein
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