Nur wer sich über seinen Stress bewusst ist, kann richtig mit ihm umgehen; ihn vollumfänglich zu vermeiden, ist jedoch ein unrealistisches Ziel. Der morgendliche Stau auf dem Weg zur Arbeit (äußerer Faktor) zum Beispiel lässt sich nicht verhindern. Deshalb sollte man es erst gar nicht versuchen, sondern vielmehr anstreben, stressauslösende Situationen zu reduzieren. Das kann ganz unterschiedlich aussehen. In jedem Fall gilt es, die aktuelle Situation zu ändern, sich die eigenen Belastungen vor Augen zu führen und gegebenenfalls Arbeiten abzulehnen oder zu reduzieren. Dazu gehört es auch, "Nein" zu sagen, denn häufig scheitern gute Vorsätze daran, dass einem genau dieses Neinsagen nicht gelingt. Wichtig ist es zudem, Prioritäten zu setzen.
Neben Veränderungen gibt es einen weiteren Weg, mit Stress umzugehen, nämlich die Sicht auf die Dinge. Dazu stellt man sich die Frage, ob die stressbelastete Situation tatsächlich wichtig für sich oder für andere ist. Welche Relevanz hat es, wenn die Kollegin schlecht gelaunt ist? Wenn man unangenehme Dinge gelassen nimmt, hilft es dabei, problematische Situationen souverän zu meistern. (Beispiel: Mein Trainer ist ein Choleriker. Das werde ich nicht ändern. Dafür verstehe ich mich mit den Mannschaftskollegen prima, wir helfen uns gegenseitig und ich kann mich stets auf sie verlassen.)
Mit einem Stresstagebuch verschafft man sich einen Überblick über typische Stresssituationen und bewertet die Situation nach Relevanz und Beeinflussbarkeit. Es regt darüber hinaus dazu an, darüber nachzudenken, wie man künftig mit den Stressoren umgehen will (zum Beispiel verändern oder hinnehmen). Die Musterlösung Stresstagebuch.xlmx ist vielfältig einsetzbar. Sie unterstützt Vereinsverantwortliche und Angestellte des Vereins und kann darüber hinaus allen interessierten Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Beurteilung in den Spalten "Wichtig", "Beeinflussbar" bzw. "Umgang" erfolgt mithilfe eines Drop-down-Menüs in der jeweiligen Zelle. Alternativ lässt sich die Vorlage im Print nutzen.
Abb.: Musterlösung zum Thema Stresstagebuch
Der Verein als Arbeitgeber sollte an der Gesundheit seiner Angestellten interessiert sein und ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet. "Psychische Störungen bilden heute eine der häufigsten Diagnosen" schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Web-Angebot. Psychischer Arbeitsschutz ist in § 4 Nr. 1 ArbSchG geregelt. In § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG werden psychische Belastungen bei der Arbeit als potenzielle Gefährdung aufgeführt.
§ 4 Nr. 1 ArbSchG: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch [...] 6. psychische Belastungen bei der Arbeit."