Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
In Deutschland haben mehrere Autoren wiederholt auf die Lücken in den Regelungen zum Rechnungswesen der Vereine hingewiesen. Die gesetzlichen Grundlagen für das Rechnungswesen von Vereinen und Stiftungen seien "geradezu archaisch".
Der Bundestag hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dem tatsächlichen Transparenzverhalten der entsprechenden Organisationen befasst:
- kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT DS 2003 15/335)
- kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT DS 2008 16/8325).
Die Bundesregierung ist bisher der Auffassung, dass die Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten für Stiftungen und gemeinnützige Vereine nicht zu verschärfen sind. Zurzeit ist nicht beabsichtigt, über die bereits bestehenden Regelungen im Publizitätsgesetz hinaus gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Die Bundesregierung weist zudem auf die derzeit ausgebaute Selbstregulierung der Non-Profit-Organisationen hin: "Freiwillig veröffentlichte Jahresrechnungen oder Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte schaffen Transparenz, wenn sie aussagekräftig, vergleichbar und verlässlich sind, weil sie nach einheitlichen Standards erstellt und von unabhängigen Stellen geprüft wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine ausreichend große Anzahl von Non-Profit-Organisationen zu solchen Maßnahmen verpflichtet, die veröffentlichten Informationen von unabhängigen Stellen gesammelt und der Öffentlichkeit zusammengefasst einfach zugänglich gemacht werden. Auch die Zertifizierung von Non-Profit-Organisationen durch kompetente unabhängige Stellen, wie z. B. die Erteilung des Spenden-Siegels durch das DZI, macht den Gemeinnützigkeitssektor für die Öffentlichkeit transparenter."
Buchheim/Deffland/Penter (2008) stellen die Regulierungsvorschriften zur Rechnungslegung, Prüfung und Publizität im europäischen Kontext dar. Vorgeschlagen wird, sich an den europäischen Nachbarn zu orientieren: In der Schweiz, in Österreich, England, Frankreich, Belgien, Schweden und der Slowakei sind beispielsweise Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Autoren unterbreiten einen Vorschlag, der die differenzierten Vorschriften für Vereine in Österreich aufnimmt und auf deutsche Verhältnisse überträgt. Vorgeschlagen wird ein Stufenmodell, bei dem zwischen kleinen und mittleren bzw. großen Trägern (Vereinen, Stiftungen usw.) unterschieden wird. Sie regen an, entsprechend den Regelungen für Kapitalgesellschaften abgestufte Pflichten zur Rechnungslegung und Prüfung gesetzlich festzuschreiben.