1 Der Fall

Ein Verband hatte regionale selbstständige Ortsgruppen als e.V. Eine Ortsgruppe beschloss eine Neufassung ihrer Satzung und meldete diese zur Eintragung im Vereinsregister an. Das Registergericht lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass die in der Satzung vorgesehenen Einflussmöglichkeiten des Hauptvereins (Verband) die Selbstständigkeit der Ortsgruppe so sehr einschränken, dass nicht mehr von einem autonomen Verein ausgegangen werden könne.

Der Verband und die Ortsgruppe gingen gegen diese Ablehnung vor. Das OLG folgte dem Registergericht nicht, die Satzungsänderung war einzutragen.

2 Die Entscheidung

Richtschnur war der Grundsatz der Vereinsautonomie, der bei der Prüfung neben dem Maßstab des § 60 BGB zugrunde zu legen war.

Dies gilt auch bei der Frage, ob der Fremdeinfluss eines Dachverbandes innerhalb der Satzung eines Zweigvereins so groß ist, dass dieser nicht mehr von der Willensbildung und -betätigung seiner Mitglieder getragen wird und dann nicht mehr von einem eigenständigen Verein gesprochen werden kann.

Problem bei Verbänden mit eigenständigen Zweigvereinen (e.V.) ist, dass diese Untergliederungen trotz ihrer rechtlichen Selbstständigkeit funktional Teil der Organisation des Hauptvereins (Verbandes) sind und diese u.U. widerstreitenden Interessen abgewogen werden müssen.

Dabei ist es jedoch zulässig, dass die Selbstverwaltungsrechte eines Zweigvereins in seiner Satzung beschränkt und dem Verband unterstellt werden. Bei gestuften Verbänden können daher die Zweigvereine auch in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Eine regionale Untergliederung, die als Verein anerkannt ist, kann deshalb zwar auch dem Gesamtverein gegen nicht vollständig auf ihr Selbstverwaltungsrecht verzichten. Es genügt aber, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsprechung des BGH zu § 50 Abs. 2 ZPO an einen Verein stellt.

Dies war im vorliegenden Fall gegeben.

Insbesondere sind nach dem OLG folgende Beschränkungen in der Satzung des Zweigvereins zulässig:

  • Zustimmungserfordernisse bei Vorstandswahlen und Satzungsänderungen
  • Verweisung auf die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes beim Ausschluss von Mitgliedern und bei sonstigen Streitigkeiten
  • Berechtigung des Verbandes Mitgliederversammlungen des Zweigvereins einzuberufen
  • Berechtigung des Hauptvereins kommissarische Vorstandsmitglieder zu bestellen
  • Rechte des Verbandes die Anerkennung einer Ortsgruppe zu widerrufen.

Fundstellen

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17.1.2012, Az.: 14 Wx 21/11

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