Neben den hier vorgestellten Programmen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten, EU-Fördermittel für Ihren Verein zu bekommen. Umfassend können Sie sich hierüber informieren auf der Internetseite https://ec.europa.eu/germany/eu-funding/grants_de. Hier noch einige Angebote der EU im Überblick:
"Kreatives Europa" fasst die Vorläuferprogramme "Kultur", "MEDIA" und "MEDIA Mundus" zusammen. Deshalb finden sich hier auch zum Teil unterschiedliche Ansätze der Förderung. So werden beispielsweise Projekte unterstützt, die
- die europäische audiovisuelle Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen,
- audiovisuelle Kultur- und Kreativschaffende anregen, europaweit zu agieren,
- neue Zielgruppen für das digitale Zeitalter erreichen und
- digitale und audiovisuelle Fähigkeiten (weiter-)entwickeln.
Die Förderung richtet sich nach der Größe der Kooperationen. Nationale Initiativen werden nicht gefördert. Man unterscheidet hier nach Kooperationsgröße:
Bezeichnung |
Teilnehmer (Minimum) |
Maximaler Förderzeitraum |
Maximaler Zuschuss |
Kleine Kooperationen |
3 Partner aus 3 Teilnehmerländern |
4 Jahre |
200.000,00 Euro (60 % der Kosten) |
Große Kooperationen |
6 Partner aus 6 Teilnehmerländern |
4 Jahre |
2.000.000,00 Euro (50 % der Kosten) |
Europäische Netzwerke |
15 Organisationen aus 10 Ländern |
|
250.000,00 Euro pro Jahr (80 % der Kosten) |
Auch das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (http://ec.europa.eu/citizenship/europe-for-citizens-programme/index_de.htm) ist für Vereine nicht uninteressant. Die Programmziele von "Europe for Citizens" (englische EU-Bezeichnung des Programms) sind:
- Kenntnisse über Europa und seine Geschichte zu vermitteln. Im Mittelpunkt stehen hier die Vermittlung europäischer Werte, die Darstellung der Ursachen für totalitäre Regime, das Gedenken an die Opfer totalitärer Regime sowie die Vermittlung der europäischen Geschichte.
- Förderung der Unionsbürgerschaft. Damit sind Projekte gemeint, die dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung innerhalb der EU zu schaffen und zu fördern.
- Gesellschaftliches und interkulturelles Engagement im Bereich der Bürgerbegegnungen (z. B. kommunale Partnerschaften) und die Festigung und Schaffung von vernetzten Partnerstädten beziehungsweise den Aufbau von partnerschaftlichen Beziehungen.
Schließlich sei noch auf die Fördermodelle "EHAP" und "ELER" hingewiesen. Bei EHAP handelt es sich um einen Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen. Hier stehen vor allem Maßnahmen für bestimmte Personengruppen im Fokus der Förderung:
- Besonders benachteiligte neuzugewanderte Menschen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
- Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Mensch aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
- Personen ohne Wohnung oder denen Wohnungslosigkeit droht.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische-Fonds/EHAP/ehap.html.
Schließlich sei noch auf das Förderprogramm ELER hingewiesen. Hier handelt es sich um den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung des ländlichen Raums. Alleine für Deutschland wurden für die Periode 2014–2020 im Rahmen dieses Programms 1,35 Milliarden Euro bereitgestellt. Die folgenden Ziele haben bei der Förderung Priorität:
- Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit von Land-, Forst und Ernährungswirtschaft fördern.
- Initiativen, die zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung beitragen und zur Schonung der natürlichen Ressourcen und des Klimas beitragen.
- Konzepte, die die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen unterstützen.