Jeder Verein verfolgt gemeinschaftlich Ziele. Die dem Verein zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen daher optimal eingesetzt werden. Eine Gebäudeversicherung ist für jeden Verein unverzichtbar. Wenn das Vereinsgebäude von einem Kreditinstitut oder einer Bausparkasse finanziert wurde, verlangt der Kreditgeber häufig mindestens den Abschluss einer Feuerversicherung. Eine Gebäudeversicherung schützt den Verein vor dem wirtschaftlichen Ruin. Viele Gesellschaften bieten schon während der Bauzeit bereits ab dem ersten Spatenstich im Rahmen einer Gebäudeversicherung eine beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für in der Regel zwölf Monate bei einem Abschluss einer Gebäudeversicherung von fünf Jahren an.
Die Gebäudeversicherung wird sowohl in Einzelversicherung (Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung) als auch in verbundenen Versicherungen angeboten. Versichert ist das im Vertrag bezeichnete Gebäude mit seinen Gebäudebestandteilen (z. B. Türen, Fenster, Heizungen, etc.)
Bei der Versicherung eines Vereinsgebäudes sollte überprüft werden, ob Nebengebäude (z. B. eine Garage, Sportgerätelager, etc.) vorhanden sind und ob diese mitversichert werden sollen. Nebengebäude müssen bei Antragstellung gesondert angegeben werden.
Die Versicherer bieten Gebäudeversicherungen in der Regel mit einer so genannten Pauschaldeklaration an. Über diese Pauschaldeklaration wird der Versicherungsschutz der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung um diverse Kostenpositionen (z. B. Aufräumungskosten, etc.) und Schäden (z. B. Überspannungsschäden, etc.) erweitert.
Feuerversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Gebäude, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten zerstört oder beschädigt wird.
Leitungswasserversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Gebäude, das durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser aus den Festverlegten, Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung (innerhalb des Gebäudes), aus den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung zerstört oder beschädigt wird. Darüber hinaus auch Schäden durch Rohrbruch und Frost innerhalb des Gebäudes.
Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind entweder direkt über eine Pauschaldeklaration mitversichert oder können gegen Beitragszuschlag versichert werden. Bei Regen-, Grund-, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau besteht kein Versicherungsschutz über die Leitungswasserversicherung. Eine mögliche Absicherung kann über die Sturmversicherung erfolgen (siehe "Sturmversicherung").
Sturmversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Gebäude, das durch einen unmittelbaren Sturmschaden (z. B. abgedeckte Dächer, zerstörte Fensterscheiben oder auf das versicherte Gebäude gefallene Bäume) zerstört oder beschädigt wird. Versicherungsschutz besteht ab Windstärke 8. In der Regel sind Hagelschäden über eine Pauschaldeklaration mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten und Lawinen, Niederschläge, die durch unverschlossene Türen oder Fenster eindringen, und Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes.
Die Sturmversicherung kann optional je nach Lage des Gebäudes um eine Elementarschadendeckung erweitert werden. Die so genannten "Weiteren Elementarschäden" umfassen Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau.