Achtung

Mehrheitsprinzip vorrangig.

Auf welche Art und Weise werden Entscheidungen im Vorstand getroffen? Die Antwort enthält § 28 BGB:

§ 28 BGB: Beschlussfassung im Vorstand

Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34 BGB.

Kernaussagen für die Praxis:

  • Wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht (so die überwiegende Praxis), werden die Entscheidungen wie in der Mitgliederversammlung getroffen.
  • Das bedeutet, dass der Vorstand zu einer Vorstandssitzung (Präsenz) zusammentreten muss und die Entscheidungen von den Vorstandsmitgliedern mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu treffen sind (§ 32 Abs. 1 S. 3 BGB).
  • Fazit: Für die Entscheidungen im Vorstand gilt das Mehrheitsprinzip.
  • Aber: Die Regelung des § 28 BGB ist nach § 40 S. 1 BGB ebenfalls disponibel (nachgiebig), sodass die Satzung (nicht eine Geschäftsordnung!) eine abweichende Regelung treffen kann.

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