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Vorstand, Zusammensetzung

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Der Fall

 

Bei den nächsten Vorstandswahlen in einem Verein zeichnet sich ab, dass die derzeitige Besetzung des Vorstands nach der Satzung mit 1. und 2. Vorsitzenden und Kassierer nicht mehr zustande kommt. Aus diesem Grund soll die Satzung geändert werden.

  1. Der neue Vorstand soll als Team gewählt werden. Die Änderung der Satzung soll wie folgt lauten: Die Mitglieder wählen einen Vorstand. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Vorstandssprecher und seinen Stellvertreter, die in dieser Reihenfolge den Verein nach außen vertreten.
  2. Kann auf dieser – im Rahmen der Mitgliederversammlung beschlossenen – neuen Satzungsgrundlage bereits der neue Vorstand gewählt werden?

1 Neue Satzungsklausel zum Vorstand

Generell ist es jederzeit möglich, die Satzungsregelung zur Zusammensetzung des Vorstands zu ändern. Die Klausel könnte wie folgt lauten:

 

§ … Vorstand nach § 26 BGB

(1) Der Vorstand setzt sich aus <mindestens> <xx> <maximal> <xx> gleichberechtigten Mitgliedern zusammen.

(2) Personalunion ist unzulässig.

(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstandssprecher und seinen Stellvertreter.

(4) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam nach außen.

Oder

(4) Der Verein wird im Außenverhältnis jeweils durch ein einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied vertreten.

(5) Die Amtszeit des Vorstands beträgt <drei> Jahre.

(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, kann der verbleibende Vorstand kommissarisch ein Ersatzmitglied bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstands berufen.

Hinzuweisen ist bei dieser Regelung darauf, dass alle auf dieser Grundlage gewählten Vorstandsmitglieder vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder des Vorstands werden und haftungsrechtlich gesamtschuldnerisch verantwortlich sind. Dies gilt vor allem für das Vorstandsmitglied, das keine Spre...

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