Die 4 häufigsten Fallen
1. Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern
Ein Verein berichtet in der Rubrik "News" seiner Internetpräsenz (Homepage und Facebook) über die jüngste Mitgliederversammlung. Hierzu werden verschiedene Fotos von der Veranstaltung auf der Internetseite und auf der Facebook-Seite des Vereins veröffentlicht, unter anderem ein Foto von zwei sich angeregt unterhaltenden Vereinsmitgliedern. Dies gefällt einem der Abgebildeten überhaupt nicht. Er fordert den Vereinsvorstand auf, das Foto unverzüglich aus den genannten Medien zu entfernen.
2. Unerlaubte Nutzung eines Fotos für gewerbliche Zwecke
Ein Berufsfotograf hat einige seiner Fotografien, unter anderem ein springendes Känguru, auf einer Internetplattform (in eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos) eingestellt und zur redaktionellen Nutzung freigegeben. In den Nutzungsbedingungen dieser Plattform wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Foto im Rahmen der kostenlosen, redaktionellen Lizenzerteilung nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden darf. Zur Bewerbung eines vom Verband für seine Mitglieder und andere Interessierte organisierten, kostenpflichtigen Workshops über Trainingsmethoden hat eine Mitarbeiterin des Verbands das Foto des springenden Kängurus mit der Veranstaltungsankündigung in der Rubrik "Fortbildung" veröffentlicht. Der Verband wird daraufhin von den Rechtsanwälten des Fotografen abgemahnt und auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen.
3. Persönlichkeitsrechte von Kindern werden nicht beachtet
Auf der Weihnachtsfeier eines Vereins spielen drei Kinder im Alter zwischen acht und zehn Jahren mit ihren Instrumenten verschiedene Weihnachtslieder. Der Vereinschronist hält dies fotografisch fest und stellt eines seiner Fotos gemeinsam mit einem Bericht über die Feier auf die Website sowie auf die Facebook-Präsenz des Vereins. Der Vater eines der musikalischen Kinder ist empört, dass ein Foto seines Kindes nun weltweit zu sehen ist und erwägt daher rechtliche Schritte gegen den Verein und seine gesetzlichen Vertreter.
4. Verwendung von Fotos über die Bestimmungen der Nutzungslizenz hinaus
Das für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Vorstandsmitglied hat auf der Internetseite einer sogenannten Stock-Foto-Agentur für einen geringen Geldbetrag Nutzungsrechte an einem Foto erworben. Er veröffentlicht das Foto auf der Website des Vereins, woraufhin der Verein vom Rechteinhaber auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz abgemahnt wird. Der Rechteinhaber klärt den Verein darüber auf, dass die erworbene Nutzungslizenz ausschließlich die Verwendung bis zu einer bestimmten Pixelhöchstbreite gestattet; diese wurde im konkreten Fall jedoch überschritten.