Die Corona-Lage spitzt sich zu. Das hat auch Auswirkungen auf das Vereinsleben. Hier stellt sich die Frage: Sind bei Kontaktbeschränkungen Vorstandssitzungen erlaubt? Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das hängt von der aktuellen Situation im jeweiligen Bundesland ab. Je nach Größe des Vorstands dürfte die erlaubte Zahl der Menschen, die sich treffen dürfen, meistens überschritten sein.

Der stellvertretende Vorsitzende eines saarländischen Sportvereins fragt, warum man überhaupt ein Risiko eingehen solle und schlägt ein virtuelles Treffen vor. Einige Vorstandskollegen kennen das aus ihrem beruflichen Umfeld, einige sind wenig begeistert. Sie haben noch nie an einer Webkonferenz teilgenommen und befürchten insgeheim, sich zu blamieren.

Die Angst ist völlig unbegründet: Virtuelle Treffen sind kein Hexenwerk und gehören in vielen Unternehmen heute zum Standard. Sie unterstützen die Mitarbeiter nicht nur bei Besprechungen, sondern darüber hinaus beim standortübergreifenden Arbeiten. Dahin müssen auch Vereine kommen: Raum einrichten, Einladungs-Link verschicken, fertig. Webkonferenzen können ganz einfach sein.

 
Hinweis

Auch hybride Konferenzen können eine Lösung sein. Möchten einige Meeting-Teilnehmer den Rahmen der erlaubten Kontakte unbedingt ausreizen, treffen sie sich an einem realen Ort. Die übrigen Teilnehmer werden per Videokonferenz zugeschaltet.

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