Gericht Entscheidung Az.: Leitsatz
BFH Urteil v. 23.10.1992 VI R 59/91
  1. Ein Sportverein ist verpflichtet, Lohnsteuer für die von ihm eingesetzten Amateurspieler anzumelden und abzuführen, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind.
  2. Arbeitslohn liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen der Spieler nur unwesentlich überstiegen.
Hess. Finanzgericht Urteil v. 09.07.1993 4 K 2744/92 Ein nebenberuflich tätiger Fußballtrainer, der nicht mehr als sechs Stunden wöchentlich für den Verein tätig ist, erzielt regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
BFH Urteil v. 13.03.2003 VII R 46/02

Ein Sportverein, der mit Spielern Arbeitsverträge abschließt und diesbezügliche Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt, ist folglich auch dann zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer verpflichtet, wenn nach der Satzung des Vereins die Abteilungen mit eigenem Vertreter bestehen und diesen eine gewisse Selbstständigkeit eingeräumt ist.

Die Grundsätze des Ressortprinzips sind auch im Verhältnis zwischen Hauptverein und Abteilungen anwendbar.

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