Gericht | Entscheidung | Az.: | Leitsatz |
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BFH | Urteil v. 23.10.1992 | VI R 59/91 |
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Hess. Finanzgericht | Urteil v. 09.07.1993 | 4 K 2744/92 | Ein nebenberuflich tätiger Fußballtrainer, der nicht mehr als sechs Stunden wöchentlich für den Verein tätig ist, erzielt regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. |
BFH | Urteil v. 13.03.2003 | VII R 46/02 | Ein Sportverein, der mit Spielern Arbeitsverträge abschließt und diesbezügliche Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt, ist folglich auch dann zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer verpflichtet, wenn nach der Satzung des Vereins die Abteilungen mit eigenem Vertreter bestehen und diesen eine gewisse Selbstständigkeit eingeräumt ist. Die Grundsätze des Ressortprinzips sind auch im Verhältnis zwischen Hauptverein und Abteilungen anwendbar. |
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