Stiftungen sind Organisationen, mit denen spezielle gesellschaftliche Anliegen gezielt gefördert werden sollen. Der Stiftungszweck ergibt sich aus dem mit der Gründung der Stiftung formulierten Stifterwillen. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks wird ein Stiftungskapital eingebracht. Die mit dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge kommen wiederum für die Realisation Erfüllung des Stiftungszwecks zur Ausschüttung.

Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es aktuell (Dezember 2023) gut 25.000 Stiftungen (rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts). Grundlegende Formen der Stiftung sind:

  • Anstaltsstiftung: Die Stiftung verwirklicht den Stiftungszweck in erster Linie durch eigenes Handeln, z. B. durch den Betrieb eines Kinder- und Jugendheimes. Beispiel: Förderung des Gemeinwohls durch die Bertelsmann Stiftung im Sinne des Gründers Reinhard Mohn (www.bertelsmann-stiftung.de).
  • Förderstiftung: Durch Ausschüttung der Stiftungsgelder werden Maßnahmen gefördert, die dem Stiftungszweck entsprechen. Dabei kann es sich z. B. um Projekte, Reisen oder Veranstaltungen handeln, wie etwa die regionale Förderung von Projekten durch die verschiedenen Sparkassen-Stiftungen aus den Bereichen Kultur, Soziales, Sport, Wissenschaft und Umwelt (www.sparkassenstiftungen.de).

    In vielen Fällen können sich Vereine und andere Organisationen per Antrag um eine Förderung bewerben, wenn das Projektthema mit dem Stiftungszweck sinnvoll in Verbindung steht. Andere Förderstiftungen behalten sich vor, potenzielle Projektpartner selbst anzusprechen.

  • Bürgerstiftung: Die Bürgerstiftung hat sich in den letzten Jahren vor allem auf kommunaler Ebene etabliert und dient der Unterstützung der lokalen Gemeinwohlentwicklung. Entsprechend vielfältig sind die lokalen bzw. regionalen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Besonderheit liegt in der Vielzahl der Stifter, da sich im Grunde jeder Bürger und Interessierte an der Erbringung des Kapitals beteiligen kann (www.buergerstiftungen.org). Bei Bürgerstiftungen ist der Antragsweg der Normalfall.

Letztlich ergibt sich die Möglichkeit der Unterstützung nach Ziel und Arbeitsweise aus der Stiftungssatzung und den daraus abgeleiteten Förderrichtlinien. Trotz der großen Zahl der Stiftungen darf ihre Wirkungsmöglichkeit nicht überschätzt werden, da die zu verteilenden Mittel von der Höhe des Stiftungskapitals abhängen. Beträgt dies "nur" 50.000 Euro, so kann eine Ausschüttung von vielleicht 2.000 Euro (4 % Verzinsung angenommen) erfolgen, wenn nicht über Spenden weitere Mittel eingeworben werden.

Je nach Lage der Zinssätze ist die Erwirtschaftung von Erlösen für manche Stiftungen ein schwieriges Unterfangen, auch wenn nicht alle Stiftungen rein auf Finanzvermögen aufgebaut sind. Gleichzeitig wenden sich in den letzten Jahren immer mehr Organisationen an die Stiftungen, um die zurückgehende öffentliche Förderung zu kompensieren.

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