• Neben redaktionellen Änderungen wurden durch DRÄS 11 im Wesentlichen folgende Änderungen an DRS 18 vorgenommen:

    • Bei Anwendung der Equity-Methode soll § 306 Satz 3 HGB für Buchwertdifferenzen beim Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passiven Unterschiedsbetrag entsprechend angewendet werden.
    • Die in Tz. 40 und B3 des DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss enthaltenen Regelungen zu latenten Steuern werden auch in den DRS 18 aufgenommen, um die Bilanzierung latenter Steuern vollständig in diesem Standard zu regeln. Demnach sollen auf die Eigenkapitaldifferenz aus der Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen gem. § 308a HGB keine latenten Steuern gebildet werden (da outside basis differences).
    • Bei der Zwischenergebniseliminierung wird die Verwendung der Steuersätze, die vom Steuersatz des Empfängerunternehmens abweichen, nur dann als zulässig angesehen, wenn dadurch realitätsnähere Informationen vermittelt werden (z. B. wenn das Empfängerunternehmen eine Personenhandelsgesellschaft ist, die nicht zur Besteuerung für Körperschaften optiert hat).
    • Die Angabe der latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres und die Angabe der im Laufe des Geschäftsjahres erfolgten Änderungen dieser Salden sollen nur dann erfolgen, wenn in der Konzernbilanz latente Steuerschulden entweder aus der Anwendung von § 274 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB ausgewiesen (Passivüberhang) oder aus der Anwendung von § 306 Satz 1 HGB angesetzt werden.
    • Aufhebung der Regelungen zu quantitativen Angaben zu nicht angesetzten aktiven latenten Steuern, ungenutzten Verlustvorträgen und ungenutzten Steuergutschriften.
    • Aufhebung der Pflicht zur Erstellung einer Steuer-Überleitungsrechnung.
    • Aufnahme von klarstellenden Beispielen in die Begründung.
  • Zur Entwurfsfassung E-DRÄS 11 vom 23.12.2019 vgl. Bilanz Check-up 2021, Kap. I 1.1.12.
  • Der geänderte Standard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im lohn+buchhaltung wissen enthalten. Sie wollen mehr?