Die Zahlungsmoral hat insgesamt nachgelassen, das betrifft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einzelne Ihrer Mandanten. Zahlungen nach 35–60 Tagen sind keine Seltenheit mehr. Diese späten Zahlungseingänge sind gerade für Sie als Existenzgründer problematisch. Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass Ihre Mandanten automatisch in Verzug geraten, wenn sie diese 30 Tage nach Erhalt der Rechnung noch nicht beglichen hat. Wenn Sie ihm nach einer Zahlungserinnerung eine Mahnung schicken, sind Sie berechtigt, Zinsen zu erheben (bei Gewerbekunden den Basiszins der EZB plus 9 % (Basiszinssatz – Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins) und pauschal 40 EUR Gebühren zu erheben.

Was können Sie noch tun?

  • Geben Sie immer ein konkretes Zahlungsziel mit Datum an
  • Vorsicht mit "großzügigen" Zahlungszielen, d. h. möglichst auf kurzen Fristen von 10–20 Tagen bestehen
  • Stellen Sie Ihre Rechnungen zeitnah, möglichst am Tag nach Ihrer Leistungserbringung
  • Prüfen Sie bei großen Aufträgen die Bonität Ihres Mandanten, z. B. mittels Bankauskunft oder über eine Auskunftei wie Creditreform, Hoppenstedt, Schufa oder Bürgel.
  • Überwachen Sie die Zahlungseingänge täglich
  • Organisieren Sie Ihr Mahnwesen
  • Halten Sie Ihre Liquiditätsvorschau aktuell
  • Prüfen Sie zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
  • Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, z. B. einen Unternehmensberater, um Ihr Forderungsmanagement zu organisieren.
 
Praxis-Tipp

Bei Mahnung diplomatisch vorgehen

Bevor Sie einem Mandanten eine Mahnung schicken, klären Sie, ob Sie die von ihm geforderte Leistung korrekt erbracht haben. Prüfen Sie, bevor Sie eine Mahnung mit Mahngebühr verschicken, inwieweit Sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Ein freundlicher Anruf bei diesem Mandanten wirkt oft Wunder. Mandanten heften schon gern mal Ihre Rechnungen mit den Unterlagen ab, die Sie von Ihnen erhalten.

Externe Hilfe erhalten Sie:

  • Mit einer Kreditversicherung oder
  • Factoring (Außenstände verkaufen, www.factoring.de)

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