Jörgen Erichsen, Dipl.-Betriebsw. Renate Adler
Einführung
Der Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie mit einem Lohn- und Buchhaltungsbüro den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich gehen können. Sie finden hier die wichtigsten Schritte und Aspekte, die Sie beachten müssen. Dazu zählen
- die Festlegung des Leistungsangebots
- die Prüfung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
- Beachtung berufsrechtlicher Einschränkungen
- die Festlegung der Rechtsform
- die Erstellung eines Businessplans
Holen Sie sich so viele Informationen wie möglich. Nutzen Sie auch die Gründungshilfen, z. B. der KfW-Bank, des BMWK oder der Agentur für Arbeit.
1 Das Leistungsangebot
Skizzieren Sie Ihre Geschäftsidee erst grob und ergänzen Sie sie kontinuierlich. Definieren Sie die Leistungen, die Sie anbieten wollen, z. B., ob Sie
- Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung
- Tätigkeiten im Rahmen der Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Beratungen
- oder alle Leistungen als komplexes Paket oder nur ausgewählte Segmente erbringen.
Angebote nach eigener Erfahrung staffeln
Entscheiden Sie sich mit Ihrem Start-Angebot für Fachgebiete, auf denen Sie bisher die meisten Erfahrungen sammeln konnten. So können Sie von Anfang an Ihren Mandanten fachlich souverän gegenübertreten. Haben Sie sich mit dieser Angebotspalette eine Existenzgrundlage geschaffen, können Sie Ihr Dienstleistungsangebot sukzessive erweitern. Dann haben Sie auch die zeitlichen und auch finanziellen Möglichkeiten, zusätzliche Seminare zu besuchen und sich kontinuierlich zu qualifizieren. Beachten Sie auch hier, welche Leistungen Sie erbringen dürfen und welche nicht. Hilfestellung können Ihnen z. B. der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (www.bvbc.de) oder Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer geben.
Entscheiden Sie sich im Vorfeld, ob Sie sich auf einzelne Spezialgebiete wie z. B. Baulohn konzentrieren möchten, diesen evtl. nicht anbieten wollen oder die gesamte Palette der Lohnbuchhaltungsvarianten abdecken können.
Welche Unternehmen wollen Sie gezielt ansprechen, z. B.:
- Bauhaupt- und -nebengewerbe
- Industriebetriebe
- Handwerksunternehmen
- Einzel- und/oder Großhandel
- Dienstleistungsbereiche
- Öffentliche Verwaltungen
- Non-Profit-Bereiche
- Land- und Forstwirtschaft
Informieren Sie sich genau, welche Leistungen Sie im Rahmen Ihres Lohn- und Buchhaltungsbüros erbringen wollen, und auch, ob Sie dies nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auch dürfen. Erstellen Sie sich Ihren ganz persönlichen Leistungskatalog und prüfen Sie Position für Position, sodass keine dieser Einzelleistung im Widerspruch zum Steuerberatungsgesetz steht. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3.1.1 Abgrenzung zu Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe. Weisen Sie immer darauf hin, dass Sie Ihre Leistungen individuell für jeden Mandanten im Rahmen des § 6 Abs. 4 StBerG erbringen. Beachten Sie diese Einschränkungen vor allem auch bei allen Ihren Marketingaktivitäten. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern ist seit April 2004 über § 7 der Berufsordnung der Steuerberater geregelt. Demzufolge ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die nicht Personen im Sinne des § 56 Abs. 1 StBerG sind, zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter fachlicher Aufsicht und beruflicher Verantwortung des Steuerberaters tätig werden. Sind Sie sich nicht sicher, dann holen Sie sich zwingend übergreifende Fachinformationen ein.
Hier stehen Ihnen die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und die Berufsverbände zur Verfügung. Der führende Berufsverband im Rechnungswesen und Controlling (www.bvbc.de) unterstützt außerdem durch seine umfangreiche Lobbyarbeit auch die Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter. Auch der Verband der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter (www.bbh.de) kann Auskunft geben.
Anschließend sollten Sie sich fragen, warum Sie ein Lohn- und Buchhaltungsbüro mit genau diesem Portfolio gründen wollen. Ist das eine spontane Idee oder tragen Sie sich schon länger mit diesem Gedanken? Warum haben Sie sich gerade für dieses Leistungsangebot entschieden. Können Sie hier auf besondere Erfahrungen zurückgreifen oder sehen Sie hier eine Marktlücke?
- Übernehmen Sie ein bestehendes Unternehmen von Eltern/Verwandten oder Bekannten?
- Starten Sie hauptberuflich oder erst nebenberuflich?
- Betreuen Sie freiberuflich bereits eigene Mandanten?
Alleinstellungsmerkmal suchen und herausheben
Von den über 100.000 Bilanzbuchhaltern/angrenzenden Berufe sind ca. 25 % selbstständig. Das sind Ihre Mitbewerber! Heben Sie sich mit Ihrem speziellen Differenzierungs- oder Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition, USP) von den anderen ab. Sie müssen schlüssige Antworten auf die Fragen finden: "Warum sollen Mandanten zu mir kommen und nicht zu einem Konkurrenten gehen?" und "Was würde einem Mandanten fehlen, wenn es Ihr Angebot nicht (mehr) gibt?" Oder noch konkreter: "Was unterscheidet mein Angebot vom Wettbewerber X in der nächsten Straße?). Das erhöht Ihre Chancen...