Schrifttum
Bauer/Hildner, Die Sanierung, Abwicklung und Insolvenz von Banken – Ein vollendeter Dreiklang?, DZWIR 2015, S. 251;
Binder/Glos/Riepe (Hrsg.), Handbuch Bankenaufsichtsrecht, Köln 2018;
Cichy/Behrens, Sanierungspläne zur Verhinderung künftiger Bankenkrisen, WM 2014, S. 438; Deutsche Bundesbank, Die neuen europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, Monatsbericht Juni 2014, S. 31;
Europäische Zentralbank, SSM-Aufsichtshandbuch, Europäische Bankenaufsicht: Funktionsweise des SSM und aufsichtlicher Ansatz, März 2018;
Geier, Überblick Abwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Abwicklung nicht systemrelevanter Institute, in: Jahn/Schmitt/Geier (Hrsg.), Handbuch Bankensanierung und -abwicklung, München 2016;
Herz, Die Entwicklung des europäischen Bankaufsichtsrechts in den Jahren 2017/2018 (Teil I), EuZW 2019, S. 13 ff.;
Hopt/Binder/Böcking, Handbuch Corporate Governance von Banken und Versicherungen, 2. Aufl. 2020;
Hübner/Leunert, Sanierung und Abwicklung von Banken nach SAG und SRM-VO, ZIP 2015, S. 2259–2265;
Thole, Bankenabwicklung nach dem SAG, ZBB 2016, S. 57;
Tusch/Herz, Die Entwicklung des europäischen Bankaufsichtsrechts in den Jahren 2014/2015, EuZW 2015, S. 814;
Wojcik/Ceyssens, Der einheitliche EU-Bankenabwicklungsmechanismus: Vollendung der Bankenunion, Schutz des Steuerzahlers, EuZW 2014, S. 893.
(Rechtsstand: 30.06.2021)
A. Der SRM als Teil der europäischen Bankenunion
Tz. 1
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Nachdem in der Europäischen Union im Verlauf der Finanzkrise wiederholt aus Finanzstabilitätsgründen, gerade zur Rettung grenzüberschreitender Banken, staatlicherseits interveniert wurde und dazu erhebliche Steuermittel aufgewendet wurden, setzte sich in der Politik die Erkenntnis durch, dass ein gemeinsamer Ansatz bei der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung ein wesentlicher Bestandteil eines integrierten europäischen Finanzmarktes ist.
Der in der EU in der Folge beschlossene Rahmen für eine gemeinsame europäische Finanzarchitektur wird als europäische Bankenunion bezeichnet. Deren Architektur stützt sich auf drei Säulen, eine einheitliche Banken- und Finanzaufsicht (Single Supervisory Mechanism – SSM), einen einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Einlagensicherungssystems (EDIS).
Tz. 2
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Die Rechtsgrundlage für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist die auf Art. 114 EUV (Binnenmarktkompetenz) gestützte SRM-VO (Verordnung (EU) Nr. 806/2014), die am 30.07.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Die wesentlichen materiellen legislativen europäischen Vorgaben für die Harmonisierung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten finden sich dabei bereits in der am 15.05.2014 verabschiedeten BRRD (Richtlinie 2014/59/EU) zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, die mit dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen – Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) – in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die wenige Wochen nach der BRRD am 15.07.2014 verabschiedete SRM-VO beruht in weiten Teilen auf den bereits geschaffenen inhaltlichen Vorgaben der BRRD, schafft allerdings darüber hinaus einen einheitlichen institutionellen Rahmen für die Bankenabwicklung in Europa.
Im SRM wirken der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB), der EU-Rat, die EU-Kommission und die nationalen Abwicklungsbehörden (National Resolution Authorities – NRAs) institutionell zusammen. Bei der Bewältigung seiner Aufgaben unterstützt wird der SRM von dem zur Abwicklungsfinanzierung eingerichteten gemeinsamen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) sowie von der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs), jeweils in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörden. Der Rahmen der praktischen Zusammenarbeit im SRM wurde mit den nationalen Abwicklungsbehörden durch den SRM-Rahmenbeschluss v. 28.06.2016 aufgestellt (Decision of the Plenary Session of the Board of 28 June 2016 establishing the framework for the practical arrangements for the cooperation within the Single Resolution Mechanism between the Single Resolution Board and national resolution authorities, SRB/PS/2016/07).
Durch den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) soll erreicht werden, dass Banken im Krisenfall schnell – nötigenfalls über ein Wochenende – und über nationale Grenzen hinweg unter Erhaltung ihrer systemrelevanten Funktionen primär zulasten der Eigentümer und Gläubiger abgewickelt werden können.
Tz. 3
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die BRRD das materielle Abwicklungs- und Sanierungsrecht vereinheitlicht, während die SRM-VO einen europäischen institutionellen Rahmen zur Entscheidungsfindung schafft (vgl. Hübner/Leunert, ZIP 2015, S. 2267); zusammen bilden sie die materiellrechtliche Grundlage und die "Verfahrensordnung" der zweiten Säule der Bankenunion.
B. Anwendungsbereich des SRM
Tz. 4
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Die SRM-VO ist am 19.08....