Das BVerfG hat - erneut - den Verbotsantrag und ein Parteienverbot für die NPD abgelehnt. Die Partei lehne zwar die unverzichtbaren Grundwerte des Staates ab und bekämpfe die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv. Ihre Tätigkeit sei aufgrund sinkender Bedeutung nicht konkret geeignet, die Grundordnung zu gefährden.

In vielen Kanzleien übergeben einige B2B Mandanten Ihre Belege noch in Papierformat. Rechnen Sie bis 2028 in Ihrer Kanzlei mit einem Rückgang der Papier-Belege der B2B Mandanten?
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Bundesverfassungsgericht