Der Begriff des "geldwerten Vorteils" spielt in der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen eine große Rolle. Lohnsteuerrechtlich wird ein solcher Vorteil gern aberkannt, um eine Versteuerung zu verhindern. Arbeitsrechtlich sehen Unternehmen dagegen einen solchen Vorteil, um eine Rückzahlungsklausel wirksam zu ermöglichen. Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen vor?

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Großzügige Übergangsfristen erleichtern jedoch die Umstellung. Sind Sie bereits vorbereitet?
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Schlagworte zum Thema:  Weiterbildung, Geldwerter Vorteil