Sorgen Straftaten durch oder unter Beteiligung noch nicht strafmündiger Kinder für Aufsehen, wird regelmäßig die Herabsetzung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit von aktuell 14 auf 12 Jahre thematisiert, um mit Maßnahmen des Jugendstrafrechts wirksam gegensteuern zu können. Andererseits bestehen Bedenken bezüglich die nachteiligen Folgen des Strafvollzugs auf Kinder, zumal früh straffällig werdende Kinder oft selbst auch als Opfer ihres Umfeldes gesehen werden.

In vielen Kanzleien übergeben einige B2B Mandanten Ihre Belege noch in Papierformat. Rechnen Sie bis 2028 in Ihrer Kanzlei mit einem Rückgang der Papier-Belege der B2B Mandanten?
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Jugendamt