Die Umsatzsteuer ist nicht nur für Sachbezüge zu berechnen und abzuführen, für die auch ein geldwerter Vorteil vorliegt, sondern für alle Fälle, in denen der Mitarbeiter privat profitiert. Wie gehen Sie dabei in Ihrem Unternehmen vor?

In vielen Kanzleien übergeben einige B2B Mandanten Ihre Belege noch in Papierformat. Rechnen Sie bis 2028 in Ihrer Kanzlei mit einem Rückgang der Papier-Belege der B2B Mandanten?
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 1.1.2025 für alle Unternehmen im B2B Bereich verpflichtend. Wie viel Prozent Ihrer B2B Mandanten übergeben ihre Belege aktuell noch im Papierformat/Pendelordner?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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