Die Umsatzsteuer ist nicht nur für Sachbezüge zu berechnen und abzuführen, für die auch ein geldwerter Vorteil vorliegt, sondern für alle Fälle, in denen der Mitarbeiter privat profitiert. Wie gehen Sie dabei in Ihrem Unternehmen vor?
Die Umsatzsteuer ist nicht nur für Sachbezüge zu berechnen und abzuführen, für die auch ein geldwerter Vorteil vorliegt, sondern für alle Fälle, in denen der Mitarbeiter privat profitiert. Wie gehen Sie dabei in Ihrem Unternehmen vor?