Gerät ein Rechtsanwalt in Geldnot, wird ihm oft gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen vermutetem Vermögensverfall die Zulassung entzogen. Dies soll eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden unterbinden. Zugleich wird seine berufliche Qualifikation nahezu wertlos und die Chance, sich finanziell und beruflich zu rehabilitieren, wird gering. Eine unangemessene Schlechterstellung gegenüber anderen Berufstätigen?

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Großzügige Übergangsfristen erleichtern jedoch die Umstellung. Sind Sie bereits vorbereitet?
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Schlagworte zum Thema:  Anwaltszulassung, Vollstreckung, Widerruf