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Sächsisches LAG Urteil vom 14.03.2001 - 3 Sa 175/00 (veröffentlicht am 14.03.2001)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Persönliche Zulage gem. § 24 BAT-O

 

Leitsatz (amtlich)

Der Angestellte des öffentlichen Dienstes (hier: Lehrer) kann die persönliche Zulage gem. § 24 BAT-O auch dann beanspruchen, wenn sich seine Eingruppierung nicht nach der Vergütungsordnung (Anlagen 1 a und 1 b zum BAT-O), sondern über den ÄnderungsTV Nr. 1 zum BAT-O nach besoldungsrechtlichen Tätigkeitsmerkmalen richtet.

 

Leitsatz (redaktionell)

Hinweise der Geschäftsstelle:

Das Bundesarbeitsgericht bittet, sämtliche Schriftsätze in 7-facher Ausfertigung bei dem Bundesarbeitsgericht einzureichen.

 

Normenkette

BAT-O §§ 24, 11; ÄnderungsTV Nr. 1 zum BAT-O

 

Verfahrensgang

ArbG Dresden (Aktenzeichen 5 Ca 4260/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.05.2002; Aktenzeichen 6 AZR 198/01)

 

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 17.01.2000 – 5 Ca 4260/99 – wird

zurückgewiesen.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 17.01.2000 – 5 Ca 4260/99 – teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere DM 2.001,20 brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich aus DM 1.801,08 brutto ergebenden Nettobetrag seit 24.06.1999 und 4 % Zinsen aus dem sich aus DM 200,12 brutto ergebenden Nettobetrag seit 15.07.1999 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin

zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/13, der Beklagte zu 11/13.

5. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

Für die Klägerin wird die Revision nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Klägerin im Zusammenhang mit der Übertragung der Funktion einer Schulleiterin ab 01.08.1998 bis 31.07.1999 eine erhöhte Vergütung zusteht.

Die am 29.01.1947 geborene verheiratete Klägerin steht seit August 1966 ...

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