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Schell, SGB IX § 2 Begriffsbestimmungen / 2.5.5 Kontextfaktoren

Siegfried Wurm
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Rz. 8e

Kontextfaktoren stellen den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen dar. Bei den Kontextfaktoren unterscheidet man zwischen

  • Umweltfaktoren (Um- und Mitwelt) und
  • Person-bezogene Faktoren (z. B. Einstellungen, Bildung, Lebensstil, Religion, Beruf des behinderten Menschen).

2.5.5.1 "Umweltfaktoren"

 

Rz. 8f

Die "Umweltfaktoren" bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der Menschen leben und ihr Leben gestalten, ab. Zu den umweltbezogenen Kontextfaktoren zählt nicht nur der Kontakt zu der Familie und zur Nachbarschaft, sondern auch die Möglichkeit der Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben. Die umweltbezogenen Kontextfaktoren berücksichtigen ferner u. a.

  • den Umfang und die Art der Unterstützung durch die Familienangehörigen, Hilfs- und Pflegepersonen etc.,
  • die individuellen Einstellungen der Familie und der sonstigen Bezugspersonen,
  • die Hilfen und Dienste "fremder" Menschen und
  • die äußeren Lebensumstände und -besonderheiten (z. B. Verhältnisse am Arbeitsplatz, Wohnung in der 3. Etage ohne Aufzug).

Die Umweltfaktoren können positive oder negative Effekte (Förderfaktoren oder Faktoren, die hemmen) sowohl auf den Teilhabebedarf als auch auf den Rehabilitations- und sonstigen Teilhabeprozess haben.

 
Praxis-Beispiel

Ein 5-jähriges Kind leidet an Diabetes. Bei ihm muss zweimal am Tag Insulin gespritzt werden. Die beiden ausländischen Eltern kümmern sich um die Gesundheit des Kindes wenig, da nach ihrer Kultur schwerkranke Kinder nicht zu unterstützen sind. Nach deren Auffassung zählt ihr Kind jetzt zu den schwerkranken Kindern. Weil die Eltern das Kind beim Spritzen des Insulins nicht mehr unterstützen und der Diabetes immer wieder entgleist, wird das Kind regelmäßig in kurzen zeitlichen Abständen im Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen. Das Kind kann we...

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