Weniger netto durch niedrigeren Zusatzbeitrag

Krankenkassen mit einem niedrigen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz werben gerne mit der Beitragsersparnis um neue Mitglieder. Diese Ersparnis wird jedoch wegen der steuerlichen Regelungen mitunter deutlich gemindert. Darauf sollten Ihre Arbeitnehmer achten.

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Da die daraus resultieren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds den meisten Krankenkassen nicht ausreichen, erheben diese einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz für 2016 beträgt 1,1 Prozent. Die Spanne bei den einzelnen Krankenkassen liegt zwischen 0,0 und 1,7 Prozent (Stand: September 2016). Die aktuellen Zusatzbeitragssätze der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie