Entscheidungsstichwort (Thema)
Fachliteratur für den Betriebsrat
Leitsatz (amtlich)
Die dem Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zugewiesenen Aufgaben begründen ein besonderes Informationsbedürfnis. Steht dem Betriebsrat bereits eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift zur Verfügung, die sich regelmäßig mit arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Themenstellungen befaßt, hat der Betriebsrat darzulegen, welche betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer weiteren Fachzeitschrift erfordern. Dagegen muß sich der Betriebsrat nicht vorrangig auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen oder die Inanspruchnahme von Sachverständigen verweisen lassen.
Verfahrensgang
LAG München (Entscheidung vom 16.07.1993; Aktenzeichen 8 (10) TaBV 56/92) |
ArbG München (Entscheidung vom 13.02.1992; Aktenzeichen 7 BV 502/90) |
Gründe
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Zeitschrift „Arbeit & Ökologie-Briefe” zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitgeberin ist Herstellerin mehrerer Tageszeitungen und wöchentlich erscheinender Anzeigenblätter. Außerdem druckt sie im Fremdauftrag sogenannte Wochenendzeitschriften. Bei ihr sind ca. 66O Arbeitnehmer beschäftigt.
Der bei ihr gebildete Betriebsrat verfügt über aktuelle Kommentare zum BGB, Tarifvertrags-, Schwerbehinderten-, Kündigungsschutz-, Betriebsverfassungs- und Mutterschutzgesetz. Außerdem erhält er die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb” und die sechsbändige Loseblattsammlung „Krause-Arbeitssicherheit”, die jährlich durch sechs Ergänzungslieferungen aktualisiert wird. Zusätzlich bezieht er die zweimonatlich erscheinenden Informationen der Berufsgenossenschaft „Druck und Papierverarbeitung”. Dagegen weigert sich die Arbeitgeberin, dem Betriebsrat die Zeitschrift „Arbeit & Ökologie-Briefe” zu überlassen.
In dem daraufhin eingeleiteten Beschlußverfahren hat der antragstellende Betriebsrat vorgetragen, er sei ständig mit Fragestellungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes befaßt. Darlegungen zu einer konkreten betriebsbezogenen Erforderlichkeit für den Bezug der gewünschten Zeitschrift, die sich schwerpunktmäßig mit derartigen Themen befasse, bedürfe es nicht. Die Zeitschrift „Arbeit & Ökologie-Briefe” behandele nicht nur arbeitsrechtliche Themenstellungen, sondern beschäftige sich in verständlicher Form mit betrieblichen Gesundheits- und Umweltproblemen. Dagegen seien die berufsgenossenschaftlichen Veröffentlichungen von geringerem Informationswert. Die Loseblattsammlung zur Arbeitssicherheit sei im wesentlichen auf die Wiedergabe von Gesetzestexten, Rechtsvorschriften und sonstigen Richtlinien beschränkt.
Der Betriebsrat hat beantragt, die Arbeitgeberin zu verpflichten, dem Betriebsrat die Zeitung „Arbeit
Fundstellen
Haufe-Index 60005 |
BB 1995, 1087 |
BB 1995, 1087-1088 (LT1) |
DB 1995, 1339-1340 (LT1) |
EBE/BAG 1995, 74-75 (LT1) |
AiB 1995, 673-675 (LT1) |
BetrVG, (15) (LT1) |
ARST 1995, 173-175 (LT1) |
NZA 1995, 591 |
NZA 1995, 591-593 (LT1) |
VersorgW 1995, 237 (K) |
AP, 0 |
AP, (LT1) |
AR-Blattei, ES 530.10 Nr 80 (LT1) |
AfP 1995, 530 |
AfP 1995, 530-532 (LT) |
EzA, (LT1) |