Um den genannten Herausforderungen entgegenzuwirken, haben sich die Bundesregierung, der Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund 2009 auf die bereits genannte Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung verständigt. Der Auftrag zur systematischen Gesundheitsförderung ist für die Bundesbehörden verbindlich.
Auf Basis folgender Grundsätze können unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und jeweiligen Anforderungen individuelle Vereinbarungen durch die einzelnen Dienststellen und Personalvertretungen getroffen und konkretisiert werden.
Wesentliche Grundsätze der Initiative sind:
- Die Gesundheit der Beschäftigten ist als strategischer Faktor in das Leitbild und in die Kultur sowie in die Strukturen und Prozesse der Organisation einzubinden.
- Die systematische betriebliche Gesundheitsförderung ist Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung und Personalfürsorge. Nicht zuletzt auch aus demografischer Sicht sind die Gesundheit der Beschäftigten (Verhaltensprävention) und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention) frühzeitig und dauerhaft zu fördern. Dabei sollen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung eng mit der Prävention und Maßnahmen des Arbeitsschutzes verknüpft werden.
- Das betriebliche/behördliche Gesundheitsmanagement zielt dabei auf eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Maßnahmen und eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit aller Aktivitäten ab. Dabei sollen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen, deren Arbeitsbedingungen, geschlechterspezifische Unterschiede und die Potenziale der älteren Mitarbeiter berücksichtigt werden.
- Eine lebensphasenorientierte Gesundheitsförderung hat dabei Priorität vor Maßnahmen, die "ausschließlich gesundheitliche Defizite im Alterungsprozess kompensieren sollen".
- Die Verantwortung für das Gesundheitsmanagement liegt beim Dienstherrn/Arbeitgeber (z. B. Bereitstellung von finanziellen/personellen Ressourcen). Die Führungskräfte nehmen dabei eine zentrale Rolle ein und sind aktiv einzubinden. Darüber hinaus sind Mitarbeiter miteinzubeziehen, denn diese sind für den Erhalt ihrer eigenen Gesundheit mitverantwortlich (Sensibilisierung, Vermittlung von Gesundheitskompetenzen).
Unterstützung erhalten die Mitglieder der Initiative und die Personalräte z. B. anhand von Information, Fortbildung, Prozessbegleitung durch die Gewerkschaften und durch ergänzende Eckpunktepapiere.
Das Gesundheitsmanagement zielt ferner darauf ab, den Krankenstand innerhalb der Bundesverwaltung zu reduzieren. Dabei ist zu klären, welche Einflussfaktoren die Gesundheit der Beschäftigten gefährden und welche Ressourcen und Gesundheitspotenziale angegangen werden können.
Badura und Steinke gehen bei der Entwicklung von Mindeststandards für die Landesverwaltung NRW einen Schritt weiter.
BGM im 21. Jahrhundert
Für das betriebliche bzw. behördliche Gesundheitsmanagement bestehen im 21. Jahrhundert allgemein und besonders in Krisenzeiten, 2 generelle Zielrichtungen: Förderung von emotionaler Bindung, Sinnstiftung und Vertrauen sowie Vermeidung von Ängsten, Überforderung und psychischer Erschöpfung. Der Schwerpunkt sollte auf der Erforschung von Licht- und Schattenseiten der Arbeitswelt liegen. Organisationen, die diesen Grundbedürfnissen nachkommen, sind attraktiver, haben gesündere Mitarbeiter und sind erfolgreicher. Notwendig sind Maßnahmen zur Förderung der Qualität der Kultur, der Qualität der Führung und der Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen. Zur Bewältigung der digitalen Transformation sind diesbezüglich geeignete Kennzahlen zu erheben, Gesundheitsberichte regelmäßig zu aktualisieren, Kulturworkshops und Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Arbeit, Organisation und Gesundheit anzubieten. "Wollen Unternehmen sich ernsthaft um mehr Mitarbeiterorientierung bemühen, sollten sie das am Beispiel Gesundheit beweisen."
Auf dieser Grundlage ergeben sich die in Abb. 1 dargestellten Ziele eines BGM in der öffentlichen Verwaltung.
Abb. 1: Mögliche Ziele eines BGM in der öffentlichen Verwaltung