Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Büro so zu gestalten, dass Ihre Beschäftigten produktiv und gesund arbeiten. Diese Checkliste Büroarbeitsplatz ist ein Muster mit Grundlagenthemen einer Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze. Eine systematische und umfassende Gefährdungsbeurteilung zum Thema Büroarbeitsplatz finden Sie auf der Online-Themenseite "Büroarbeit" unter www.vbg.de/bueroarbeit. Diese Gefährdungsbeurteilung ist ein standardisiertes Muster, das Sie auf Ihr Büro anpassen, das heißt gegebenenfalls um spezielle Gefährdungen und Maßnahmen in Ihrem Betrieb ergänzen müssen.
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich ist |
Bemerkungen |
1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum |
Der Arbeitsplatz ist mit Blickrichtung parallel zum Fenster aufgestellt. |
Arbeitsplatz beziehungsweise Bildschirm entsprechend aufstellen. |
□ Ja |
□ Nein |
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Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,50 m². |
Den Arbeitsplatz so ändern, dass die unverstellte freie Bewegungsfläche mindestens 1,50 m² beträgt. |
□ Ja |
□ Nein |
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Die Tiefe der Benutzerfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,00 m. |
Den Arbeitsplatz umgestalten. |
□ Ja |
□ Nein |
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Verkehrswege sind ausreichend breit: Bis 5 Benutzer: 0,875 m Bis 20 Benutzer: 1,00 m Bis 200 Benutzer: 1,20 m Bis 300 Benutzer: 1,80 m Bis 400 Benutzer: 2,40 m |
Arbeitsraum so gestalten, dass die Verkehrswege ausreichend bemessen sind. |
□ Ja |
□ Nein |
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Der Fußboden ist sicher begehbar. |
Stolperstellen entfernen, Fußboden reparieren. |
□ Ja |
□ Nein |
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2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse |
Es treten keine Blendungen durch Leuchten oder helle Flächen auf. Auf der Bildschirmoberfläche machen sich Spiegelungen – zum Beispiel von Leuchten, Fenstern, hellen Wänden oder heller Kleidung – nicht störend bemerkbar. |
Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. |
□ Ja |
□ Nein |
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Die Beleuchtungsstärken sind ausreichend. |
Beleuchtung nutzen, Sonnenschutzvorrichtungen öffnen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, auf defekte Lampen hinweisen. |
□ Ja |
□ Nein |
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Geeignete verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind vorhanden, die Blendungen und Spiegelungen vermeiden helfen. |
Die vorhandenen Einrichtungen – zum Beispiel Jalousien, Trennwände – entsprechend einsetzen. |
□ Ja |
□ Nein |
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3. Raumklima und Lärm |
Die Lufttemperatur kann auf circa 20 °C bis 22 °C reguliert werden. |
Entsprechend der Ausrichtung der Fensterfronten, der Größe der Fenster, der Art der Verglasung sowie dem Standort des Gebäudes (Klimaregion) geeignete Sonnenschutzvorrichtungen einsetzen – zum Beispiel Jalousien oder außenliegenden Sonnenschutz. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. |
□ Ja |
□ Nein |
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Bei Temperaturen über 30 °C sind eine oder mehrere der nebenstehenden Maßnahmen getroffen. |
Maßnahmen können zum Beispiel sein:
- Effektive Steuerung des Sonnenschutzes – zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
- Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen – zum Beispiel Nachtauskühlung
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten – zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Das Tragen von Klima angepasster Kleidung empfehlen
- Bereitstellung geeigneter Getränke – zum Beispiel Trinkwasser
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□ Ja |
□ Nein |
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Beeinträchtigungen durch Zugluft treten nicht auf. |
Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. |
□ Ja |
□ Nein |
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Lärm und Geräusche beeinträchtigen nicht die Konzentration bei der Arbeit: Beurteilungspegel am Arbeitsplatz ≤ 80 dB(A), bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A); bei mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten ≤ 70 dB(A). |
Maßnahmen zur Lärmminderung bei Büro- und Bildschirmarbeiten sind beispielsweise:
- Lärm erzeugende Geräte in separatem Raum aufstellen – zum Beispiel Kopierer, Drucker
- Schallgedämpfte Aufstellflächen verwenden
- Schalldämpfende Einrichtungen einsetzen – zum Beispiel Akustikdecken, Teppiche, Raumteiler
- Möbel mit integrierten schalldämpfenden Flächen
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□ Ja |
□ Nein |
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4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche |
Die Größe der Arbeitsfläche – in der Regel die Tischfläche – beträgt mindestens 1600 mm x 800 mm beziehungsweise 1,28 m². Bei der Verwendung von zusätzlichen Arbeitsmitteln kann eine größere Arbeitsfläche notwendig sein. |
Arbeitsfläche erweitern, beispielsweise freie Arbeitsflächen schaffen – zum Beispiel Ablageflächen in Regalen/Schränken nutzen. Gegebenenfalls mit den für d... |