Zusammenfassung
Aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt wird dem Arbeitsplatz eine immer größere Bedeutung zugeschrieben. Der Arbeitsplatz kann bereits als "eigene Lebenswelt" definiert werden, in der das gesundheitliche Verhalten der Beschäftigten systematisch beeinflusst werden kann.
Die größer werdende Bedeutung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und der damit einhergehenden Erkrankungen zeigt, wie unerlässlich das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) und die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) geworden sind. Aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren und Herausforderungen unterstützen die Krankenkassen bei der Implementierung, dem Aufbau und der Weiterentwicklung der BGF im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Die Maßnahmen zur BGF sind nach § 20b SGB V im Leitfaden für Prävention festgelegt.
Durch die Zusammenarbeit kann ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten erfolgen.
1 Das Präventionsgesetz
In den letzten Jahren hat sich ein Wandel in der Arbeitswelt vollzogen. Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet dies für Beschäftigte Arbeitsverdichtung, steigender Leistungs- und Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit. Aber nicht nur die Digitalisierung wird weiterhin für Veränderungen in der modernen Arbeitswelt sorgen, sondern auch die Beschleunigung, also die Dynamik und Komplexität der Aufgaben. Laut Zukunftsforschern sollen sich diese "Megatrends der Arbeitswelt" weiterhin verstärken und den Bedarf der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) verdeutlichen.
Vor diesem Hintergrund trat im Juli 2015 das "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention" (Präventionsgesetz) in Kraft, wodurch sich die folgenden Ziele definieren lassen:
- die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, insbesondere in den Lebenswelten,
- die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und
- das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern.
Grundlage für das Erreichen der Ziele bildet der Leitfaden Prävention. Darin sind die gesetzlichen Regelungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung der Krankenkassen in den §§ 20, 20a, 20b und 20c SGB V festgehalten. Die Leistungen sind wie folgt gegliedert:
- Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V,
- Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V,
- Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach §§ 20b und 20c SGB V.
Im Folgenden werden die Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach §§ 20b und 20c SGB V weiter ausgeführt.
2 Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union ist ein Netzwerk, welches sich aus den Organisationen aller 27 Mitgliedsstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz zusammensetzt. "Ziel des Netzwerkes ist es, auf der Basis eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches, nachahmenswerte Praxisbeispiele zur BGF zu identifizieren und zu verbreiten."
Die Luxemburger Deklaration beschreibt BGF als gemeinsames Zusammenwirken von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:
- Verbesserung der Arbeitsorganisation,
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
- Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung,
- Stärkung persönlicher Kompetenzen.
2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben
Die Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der Implementierung und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen mithilfe von:
- Analysen (z. B. Arbeitssituationsanalysen),
- Beratungen ...