Sachverhalt
Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus.
Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten?
Ergebnis
Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die Pauschale von 13 % für die Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber hat folgende Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale zu leisten:
15 % | Rentenversicherung |
2 % | Einheitliche Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) |
Abrechnung ohne Abwälzung der Pauschalsteuer | |
Aushilfslohn | 538,00 EUR |
Abzüge (3,6 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung – im Regelfall) | 19,37 EUR |
Auszahlungsbetrag | 518,63 EUR |
Arbeitgeberbelastung | |
Aushilfslohn | 538,00 EUR |
Rentenversicherung (15 %) | 80,70 EUR |
Pauschalsteuer (2 %) | 10,76 EUR |
Gesamtbelastung | 629,46 EUR |
Zzgl. Umlagen |
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