Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin ist schwanger. Nach ärztlicher Bescheinigung ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 28.12.
Die Geburt erfolgt am 31.12.
Wann endet die Mutterschutzfrist?
Ergebnis
Die Mutterschutzfrist beträgt 14 Wochen und 4 Tage (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt).
Da das Kind 3 Tage nach dem errechneten Termin zur Welt kommt, beträgt die Mutterschutzfrist in diesem Fall 14 Wochen plus 4 Tage (28.12., 29.12., 30.12. und 31.12.). Sie beginnt am 16.11., 6 Wochen vor dem errechneten Termin, und endet 8 Wochen nach der Geburt am 25.2. des Folgejahres.
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