(1) Disziplinarmaßnahmen sind
1. |
Verweis, |
2. |
Ausgangsbeschränkung, |
3. |
Geldbuße, |
4. |
Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe, |
5. |
Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe. |
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
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