1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1] 2Gleichzeitig tritt die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 23. Juni 1977 (BGBl. I S. 893), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. November 1990 (BGBl. I S. 2487), außer Kraft.

[1] Verkündet am 31.05.2002.

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