Kurzbeschreibung
Bei diskriminierendem Verhalten am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung solcher Benachteiligungen ergreifen. Die Abmahnung ist nur bei Belästigungen geringeren Ausmaßes ausreichend.
Vorbemerkung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf aus folgenden Gründen:
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion
- der Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- oder der sexuellen Identität.
Sie als Arbeitgeber/Führungskraft müssen im Einzelfall eingreifen, wenn Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen. Sie müssen dann - so das Gesetz in § 12 Abs. 3 AGG - "die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung" ergreifen. Denkbar sind dabei alle allgemeinen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, angefangen bei der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In Betracht kommt auch eine Umsetzung oder Versetzung.
Die Maßnahmen müssen sich gegen denjenigen richten, der gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, z. B. indem er einen Kollegen wegen seiner Herkunft beleidigt (= belästigt) oder eine Kollegin sexuell belästigt.
Abmahnung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen
Herrn/Frau |
.............................. [Max Mustermann] |
.............................. [Musterallee 1] |
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.............................. [9999 Musterdorf] |
............... [Datum] |
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am _________ haben Sie gegenüber Ihrer Arbeitskollegin Frau __________ geäußert, Sie hätten im letzten Urlaub in Thailand gesehen, dass "die Asiaten entweder faul oder korrupt seien". Außer am "Asia-Imbiss" hätten die "Schlitzaugen" in Deutschland nichts verloren.
Wir weisen Sie darauf hin, dass fremdenfeindliche Äußerungen in unserem Unternehmen nicht erwünscht sind und Sie damit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Wir legen großen Wert auf einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander und beachten die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Wir fordern Sie daher auf, künftig keine fremdenfeindlichen Äußerungen mehr in unserem Unternehmen zu tätigen.
Sollten Sie noch einmal eine entsprechende Äußerung tätigen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.
Eine Kopie dieses Schreibens übernehmen wir in Ihre Personalakte.
Mit freundlichen Grüßen,
Hiermit bestätige ich den Empfang dieser Abmahnung.
.............................. Unterschrift |
............... [Datum] |