Die übermittelten Abmeldungen werden von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abgeglichen. Festgestellte Fehler werden mit dem Arbeitgeber geklärt. Wenn die Abmeldung nicht zu erstatten war, fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen.

Seit dem 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" nicht mehr in den Abmeldungen anzugeben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge