Entscheidungsstichwort (Thema)
Strafbarkeit des Arbeitgebers bei Behinderung des Betriebsrates
Leitsatz (redaktionell)
Die Weigerung des Arbeitgebers, bei der Erstellung der Wählerliste behilflich zu sein und den betrieblichen Fotokopierer dem Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen und die Erteilung eines Hausverbots in Betriebsteilen an den Wahlvorstandsvorsitzenden, ist strafbare Wahlbehinderung iSd BetrVG § 119 Abs 1 Nr 2.
Normenkette
BetrVG §§ 20, 119 Abs. 1 Nr. 2
Fundstellen
Haufe-Index 604998 |
AiB 1992, 42 (LT) |
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