Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung,
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es, Diskriminierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsleben zu verhindern oder zu beseitigen.
Dieses Ziel entspricht der Haltung und Praxis in unserem Unternehmen. Die Geschäftsleitung, Sie als Führungskraft sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten für eine diskriminierungsfreie Unternehmenskultur ein. Benachteiligungen und Belästigungen am Arbeitsplatz werden nicht akzeptiert.
Es ist wichtig, die Inhalte des Gesetzes zu kennen und in der täglichen Praxis aufmerksam auf ihre Umsetzung zu achten. Als Führungskraft haben Sie Vorbildfunktion und stehen dabei ganz besonders in der Verantwortung. In diesem Merkblatt, das Sie in dem gemeinsamen Streben unterstützen soll, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen und zu sichern, haben wir die wichtigsten Aussagen und Inhalte des AGG für Sie zusammengefasst.
Das Gesetz verbietet Benachteiligungen insbesondere von nachgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch anderer Kolleginnen und Kollegen wegen
- der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des (Lebens-)Alters,
- der sexuellen Identität und
- des Geschlechts.
Dabei umfasst der Anwendungsbereich des Gesetzes alle Stationen eines Arbeitsverhältnisses – von der Stellenausschreibung bis hin zu dessen Beendigung. Der Gesetzgeber verlangt hier sehr viel von Ihnen als Führungskraft: Keine personalrelevante Entscheidung in Ihrer täglichen Praxis darf nur deshalb anders ausfallen (d. h. für den/die davon betroffene(n) Beschäftigte(n) oder Bewerber bzw. Bewerberin nachteilig), weil er oder sie eines der oben genannten Merkmale aufweist.
Auf Diskriminierungsfreiheit zu achten ist schon bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, etwa durch eine Stellenausschreibung. Das Gleiche gilt für Vorstellungsgespräche, die Bewerberauswahl und Einstellungsentscheidung bzw. Absagen. Im laufenden Arbeitsverhältnis sollten besonders der tägliche Umgang miteinander und Ihre alltäglichen Anweisungen in Ihrem Fokus stehen. Achten Sie daher z. B. auch bei Mitarbeitergesprächen, bei Versetzungen oder Beförderungen, bei Prämien und Bonuszahlungen oder Entscheidungen hinsichtlich der Berufsausbildung und Weiterbildung auf neutrale Maßstäbe.
Dabei müssen nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut gleich behandelt werden. Differenzierungen sind auch weiterhin erlaubt etwa aufgrund von Qualifikation, Leistung, Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz, bei Bewerbern/Bewerberinnen insbesondere auch aufgrund von Zeugnissen und Noten, dem beruflichen Werdegang, Auslandserfahrung oder Sprachkenntnissen, sofern dies für die zu besetzende Stelle eine Rolle spielt.
Das Gesetz gilt gleichermaßen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie für Auszubildende und Bewerber/Bewerberinnen. Auch externe Dritte, wie etwa selbstständige Dienstleister/Dienstleisterinnen, dürfen nicht allein wegen der oben genannten Merkmale (Alter, Geschlecht …) benachteiligt werden.
Bitte achten Sie darauf und wirken darauf hin, dass in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich keine Diskriminierungen und Belästigungen unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorkommen. Wenn Sie von solchen Vorfällen erfahren, nehmen Sie die Angelegenheit ernst! Als Führungskraft sind Sie verpflichtet – gegebenenfalls gemeinsam mit der Personalabteilung – die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Vorfälle zu ergreifen. Je nach Vorfall können angemessene Reaktionen etwa ein persönliches Gespräch, ein Hinweis, eine Ermahnung, eine Umsetzung oder Versetzung oder eine Abmahnung sein. In Extremfällen kann auch eine Kündigung erforderlich werden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt und untersagt verschiedene Formen von Diskriminierung: Verboten sind zunächst "Benachteiligungen", d. h. ungünstigere Behandlungen wegen der oben genannten acht Merkmale (Alter, Geschlecht …). Als "Belästigung" verbietet es darüber hinaus sämtliche Formen von Mobbing, wie etwa Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, abwertende Äußerungen und Beleidigungen oder sonstige Verletzungen der Menschenwürde. Auch sexuelle Belästigungen sind untersagt. Dazu zählen nicht nur unerwünschte sexuelle Handlungen und sexuell bestimmte körperliche Berührungen, sondern auch Bemerkungen sexuellen Inhalts, auch per E-Mail oder SMS, sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen.
Die für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Verhaltensregeln sind außerdem auch von unternehmensfremden Personen während ihrer Tätigkeit im und für unser Unternehmen oder in unserem Auftrag einzuhalten. Falls es hier zu Verstößen kommt, bitten wir um entsprechende Information der Personalabteilung. Die Vertragspartner sind auf etwaige Verstöße hinzuweisen und je nach den Umständen des konkreten E...