Fraglich könnte jedoch sein, ob die Anweisung eines Arbeitgebers, sich auf einer technischen Plattform, im Intranet oder sogar im Internet, auszutauschen und hierüber auch persönliche Daten und Informationen preiszugeben, ebenfalls noch vom Direktionsrecht umfasst ist. Zunächst einmal handelt es sich hier genauso wie bei der Anweisung von bestimmten Arbeitsmethoden um eine Konkretisierung des Arbeitsverhaltens von Mitarbeitern: So wird ihnen gesagt, wie und über was miteinander kommuniziert wird. Das Arbeitsverhalten wird damit näher bestimmt.

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