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Agile Arbeitsmethoden / 2.3.5 Gruppenarbeit

Britta Redmann
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Agile Arbeit ist in der Regel Teamarbeit. Diese Teams setzen sich meist aus Mitarbeitern unterschiedlicher Bereiche oder Hierarchiestufen zusammen und finden sich immer wieder neu für die jeweilige zu leistende Aufgabe zusammen. Es stellt sich somit ggf. die Frage, ob es sich hierbei um "Gruppenarbeit" i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG handeln kann. Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.[1] Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, was die Aufstellung von Grundsätzen und die Durchführung – also die Art und Weise – der Gruppenarbeit anbelangt.[2] Die Entscheidung, ob und in welchen Betriebsteilen, in welchem Umfang oder für wie lange in Gruppen gearbeitet wird, obliegt dagegen allein dem Arbeitgeber.[3]

Durch agiles Arbeiten kommt es in der Regel zu einer verstärkten Teambildung.[4] Der Betriebsrat könnte aber ein Mitbestimmungsrecht haben, was die Art und Weise der Zusammenarbeit anbelangt. Dann müssten agile Teams eine Gruppe im Sinne des Gesetzes darstellen.

Das Merkmal der Eigenverantwortlichkeit macht deutlich, dass eine Gruppe entscheiden können muss, wie sie die ihr übertragene Gesamtaufgabe erfüllt.[5] Davon umfasst ist auch die Vorgesetztenstellung: Im Rahmen der Gruppenarbeit ist der Gruppe selbst überlassen, wer gegenüber dem Arbeitgeber die Vorgesetztenrolle wahrnimmt.

Beides kann bei "agilen Teams" bejaht werden: Hier steht die Selbstbestimmung, wie Tätigkeiten erledigt werden, im Vordergrund. Klassische Führungsrollen gibt es innerhalb von agilen Teams nicht. Bestimmte Rollen, wie Scrum Master oder Product Owner, steuern den Prozess, nehmen aber keine Führungsaufgaben wahr.

Der Tatbestand...

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