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Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Britta Redmann
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Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[1] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten "Werkes" zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und der zeitliche Umfang sind damit ganz konkret und abschließend bestimmt.

Bislang gibt es noch keine Einigkeit, wie ein Crowdworker einzuordnen ist.[2] Ist er als Selbstständiger zu klassifizieren oder vereinzelt sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Das Konzept des Crowdworkings sieht vor, dass Aufträge ausgeführt werden, ohne dass ein Weisungsrecht diesbezüglich besteht und ohne, dass die Crowdworker in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert werden. Damit scheidet ein Arbeitsverhältnis in der Regel aus. Für die Prüfung der Selbstständigkeit wird aber immer anhand der individuellen Umstände zu ermitteln sein, ob die genannten Merkmale tatsächlich vorliegen.

Diese Art der freien Mitarbeit muss nicht allein im Unternehmen selbst stattfinden. Gerade bei den Crowdworkern ist es ja auch so, dass sie in der Regel von ihrer Wohnung aus arbeiten. Ein persönlicher Kontakt muss hier so gut wie nie stattfinden. Sofern ein Crowdworker bzw. freier Mitarbeiter ausschließlich von zu Hause aus tätig wird, ist immer die Frage zu stellen, ob es sich hierbei ggf. um ein sogenanntes Heimarbeitsverhältnis handelt.[3] Das BAG hat 2016 in einer Entscheidung zu einem Programmierer ausgeführt, dass die Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" von zu Hause aus ggf. als Heimarbeit eingeordnet werden kann.[4]

Heimarbeit steht unter einem besonderen gesetzlichen Schutz.[5] Nach § 1 HAG sind Heimarbeiter Personen, d...

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