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Agiles Performance-Management / 2.3 Emotionales Feedback oder Mobbing?

Britta Redmann
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Klare Regeln verhindern Konflikte und erleichtern deren Lösung. Bei einer transparenten Bewertung durch Kollegen sind gleichwohl verschiedene Konfliktszenarien denkbar: Es kann zu einer sozialen Erwünschtheit bezüglich der Rückmeldung kommen. Denkbar sind auch sogenannte Sympathieeffekte, sodass z. B. extrovertierte, kontaktfreudige Menschen in bestimmten Situationen vielleicht besser bewertet werden als introvertierte oder zurückhaltende Personen. Möglicherweise setzen sich ausdrucksstärkere Kollegen offensiver in ihrer Rückmeldung durch als Mitarbeiter, die eher schüchtern sind oder sich auch verbal und schriftlich nicht gut erklären können. Dadurch, dass ein vergleichbarer (vermutlich) objektiver Maßstab nicht vorhanden ist, kann es passieren, dass sogar neues Konfliktpotenzial entsteht. Je unklarer dabei die Richtlinien sind, desto höher das rechtliche Risiko, dass Konflikte zum Mobbing eskalieren oder Bewertungen als Mobbing empfunden werden.

So liegen Benachteiligungen und Mobbing oft nah beieinander. Das BAG verweist insoweit auf das AGG und führt z. B. aus, dass eine Belästigung gemäß § 3 Abs. 3 AGG "eine Benachteiligung ist, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird".[1] Diese Beschreibung des Begriffs "Belästigung" setzt das BAG dem des Mobbings gleich[2], wobei jedoch eine Benachteiligung nicht nur auf die in § 1 AGG definierten Merkmale beschränkt sein muss, sondern "gleich aus welchen Gründen" gegenüber einem Arbeitnehmer erfolgen kann. Die rechtliche Besonderheit des Mobbings wird dabei darin gese...

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