Für Albanien gilt das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden.

1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-albanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Albaniens.

1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung.

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