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Altersrente

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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten 63. bis 67. Lebensjahr an beansprucht werden. Ansprüche auf Altersrente werden von der Rentenversicherung nicht automatisch, sondern grundsätzlich nur auf Antrag hin bewilligt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 41 SGB VI regelt den Kündigungsschutz und wann eine Altersgrenzenvereinbarung wirksam ist.

Sozialversicherung: Die Alters- bzw. Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbaren Versorgungseinrichtungen sowie privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen fließen nicht unmittelbar aus einem früheren Dienstverhältnis zu. Weil sie zu den wiederkehrenden Bezügen (sog. Leibrenten) rechnen, sind sie nicht lohnsteuerpflichtig; sie sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Ihre Besteuerung (§ 22 Satz 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) erfolgt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer.

Rechtsgrundlagen sind § 33 Abs. 1 SGB VI und §§ 34 bis 42 SGB VI, §§ 235 bis 238 SGB VI (Übergangsrecht), § 99 Abs. 1 SGB VI (Rentenbeginn).

Arbeitsrecht

1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – stellt für sich genommen allerdings keinen ausreichenden Kündigungsgr...

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